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Jeschurun · 1858-09-01 · Heft 12 (September 1858) · p. 626

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 12 (September 1858)
Article
Grundlinien einer jüdischen Symbolik
Date
1858-09-01
Page
626 (sequence 6)
Language
German
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Grundlinien etneinjüdisKe« Dymboltk. 7. Milah. m ihre Macht fühlen lassende Mächte, sind die Nachtgötter der MelifliotienJ ׳*׳n^ der ״immer neues, frisches Dasein Spendende",, אלרים ווייס ומלך עולם, {ft der Gott des Judenthums. Seine Religion heißt ״Gesetz", heißt ״die Lehre des Lebens". Nach diesen Betrachtungen dürfen wir es wohl schon als nahe liegend erkennen, wenn das göttliche Gesetz für die Vollziehung Mehrerer seiner Gebote die Tagzeit insbesondere, ja ausschließlich die Tagzett fordert. Wir werden diese Forderung vor Allem dabegreifen, wo einer Gott dienenden Lhättgkett durch eine trrthümliche Beziehung derselben aNf die Nachtseiten des menschlichen Daseins leicht eine falsche, ja eine ganz -entgegengesetzte Auffassung gegeben werden könnte, oder doch durch ihre positive Hinetnstellung innerhalb des Thätigkeitslrbens des. Menschen ihren reinen Zusammen- Hang mit dieser aktiven Seite des Menschen so prägnant als möglich hervor zu heben Bedürfniß ist. Mustern wir die Bestimmungen des göttlichen Gesetzes, die ausdrücklich den Tag für ihre Vollziehung fordern, so treten insbesondere zwei Gebiete bedeutsam hervor: das Gebiet der Gerichtsbarkett, rvSlNv, und das Gebiet des Tempelgottesdienstes, 7>->Qp. Kein Zeugenverhör darf Nachts stattfinden, keine ctvilgertchtliche Verhandlung Nachts beginnen. Kein CrimtNalprozeß Nachts verhandelt. Kein Criminalurtheil Nachts gefällt oder Nachts vollzogen werden. Die insbesondere vom Criminalgerichte Nachts geführten Verhandlungen, geschöpften und gefällten Urthetle sind nichtig. Irren wir nicht, sosollauch die Justiz durch diese Bestimmungen vor dem leisesten Schein eines jeden Ausflüffes aus jener Nachtseite der menschlichen Beziehungen bewahrt werden. IN der Handhabung des Rechts tritt der Willkür des Einzelnen auch eine Schranke entgegen. Er wird da auch seiner Ohnmacht inne. Er hat sich zU beugen vor einer Machte Aber diese Macht ist keine außerhalb der Menschengesellschaft stehende, der Menschettftetheit feindliche, die Menschenentwickelung hemmende, die Menschenthätigkeit etwa wie ein blindes neidisches Fatum beschränkende Gewalt. Sie ist vielmehr eine Macht, die selber die höchste Potenz der Menschenentwickelung bildet, die ganz innerhalb der freien,Menschenthätigkeit steht, ja, deren Theilhaber der selber ist, die der selber mit bildenhilft und die indessen Namen selber geübt wird, gegen den sie vorkommenden Falls ihre Wirksamkeit übt. -Denn im

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