Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1858)
- Article
- Deutschland : Mainz [Nachricht]
- Date
- 1858-07-01
- Page
- 552 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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552 mit sich führt und sich dadurch eines Vergehens schuldig macht; die jüdische Religion verbietet aber, irgendwie Anlaß zur Sünde zu geben: dem Blinden sollst du nicht Anstoß in den Weg legen (3 B. M. 19, 14). Es ergibt sich demnach, daß durch das Bepflanzen der Gräber mit Blumen ein Religionsgesetz verletzt wird, ja die Codices sind in dieser Beziehung so streng, daß sie sogar das Bepflanzen derjenigen Plätze des Friedhofes verbieten, an denen sich vielleicht ein Grab befunden haben mag. (S. C. zu I. D. c. 368.) II. Es ist aber auch ferner das Bepflanzen der Gräber mit Blumen verboten weil dasselbe einem durch das Alter geheiligten Herkommen widerstreitet. Die jüdische Religion schreibt vor: Ein durch das Alter geheiligtes Herkommen ist einer Religionsvorschrift gleich zu achten. Es haben sich Friedhöfe und Grabstätten aus den ältesten Zeiten erhallen und nirgends findet man Spuren von Blumen und Anpflanzungen. Die anerkannt große Pietät der Juden hat die Grabstätten ihrer großen Verstorbenen nicht mit Blumen verziert. Noch zeigt man die Grabmäler jüdischer Könige und Propheten, unser eigner Friedhof hat ein Alter von fast 15 Jahrhunderten, der Friedhof zu Worms ist vielleicht noch älter und hat seine Gräber wunderbar gut erhalten, ebenso der Friedhof zu Prag und nirgends findet sich eine Spur von Blumenanpflanzung, die gewiß die Pietät der Nachgebornen nicht hätte verfallen lassen. Noch blüht der Lorbeerbaum auf Virgils Grab und von den Rosen auf dem angeblichen Grabe Homers weiß jeder Reisende zu erzählen, wohl singen die Dichter des Alterthums von den Cypressen und heiligen Hainen, die zu Ehren der Todten gepflanzt wurden — aber in der gesammten, so überaus reichen jüdischen Literatur findet sich auch kein Anklang eines derartigen Gebrauches; nur ein Denkstein läßt das Grab als solches erkennen, sogar blieben schmucklos die Gräber der Propheten und der hervorragendsten Männer aus Juda's Stannn. Man hat geltend gemacht, daß das Unterlassender Verzierung der Gräber von nichtjüdischer Seite her in mittelalterlicher Berfolgungssucht seinen Grund gehabt habe; aber abgesehen davon, daß, wiewirnachgewresen haben, selbst im Alterthume, also zur Zeit der Selbstständigkeit und Macht unseres Volkes fick keine Spur davon findet, so finden wir, während überall zu jedem Gebrauche die Gründe angegeben sind, diesen Grund nirgendwo verzeichnet, wir finden im Gegentheil erzählt, daß manchmal rohe Gewalt die Bepflanzung der Gräber erzwungen hat, der beste Beweis, daß sie freiwillig nimmer geschehen wäre (I. D. c. 368 8- 2). III. Erft in neuester Zeit, da so viele Israeliten von der Erfüllung des jüdischen Religionsgesetzes sich entfernt haben, da oft Vorstände, die dem jüdischen Gesetz in ihrem Privatleben längst den Rücken gewandt haben, über die religiösen Angelegenheiten der Gemeinde gebieten, da vielfach sogenannte