Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1858)
- Article
- Zur jüdischen Schulfrage
- Date
- 1858-07-01
- Page
- 534 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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5.34 Zur jüdische» Schulfrage, III. daß es richtig sei? Erst eine Seite zuvor ward ja deutlich zu verstehen gegeben , daß eine jede Erklärung nur der Subjektivität des Erklärenden entsprungen und nur die ihm zusagende sei! Wenn sie nun auch Herrn X. als richtig erscheint, so kann das ja nur daher kommen, daß seine Subjektivität eine der des Erklärenden verwandte, wodurch denn jene die dieser zusagende ist. Und nun heißt es gar: sie mögen das Richtige treffen! Das Richtige? Herr X.! Herr X.! Einen Absatz zuvor gab es mindestens 49 Erklärungen die richtig sein konnten, und eine Zeile zuvor ward noch die ״erstaunliche Große, die Göttlichkeit des Judenthnms gerade darin gefunden, daß seine Lehren sich jeder Individualität anpasscn und in jeder Auffaffnng von so mächtiger Wirkung sind." Also darin! Demgemäß, wenn A. und B. z. B. die Lulawpfiicht erfüllten, beide in der Absicht damit ein Gebot Gottes ausznüben, B. aber dächte sich etwa vielleich t bei den verschiedenen Wendnngen mit den vier Arten, Gott wolle ihn daran erinnern, daß wenn er das Ziel des Hüttenfestes, des זמן שמחחנו, erreichen wolle, er das ihm von Gott Verliehene zuerst nach Ost und West und Sud und Nord, zur Höhe und erst dann sich selbst zuwenden solle, A. jedoch dächte weiter nichts dabei: so hätten wir gegen die Bejahung der Frage, ob beide ihre Pflicht erftillt hätten, nichts cinzuwenden. Ob mit demselben Resultate? Da durfte es Sl sp< Tl sei H> S de G w, sä;u 9“ da höchstens vielleicht einige Schwierigkeit bereiten, der Bemerkung zu entgegnen, ob nicht aus B. die Erfüllung dieser Pflicht einen nachhaltigeren Eindruck üben werde, da sie ihm ja noch nicht in der Weise als Selbstzweck, bei dessen Erreichung er sich also beruhigen könne, dasteht, sondern ihn vielmehr mahnen würde, die ihm vergegcnwärtigtc Lehre und Aufgabe nun auch im Leben auszuführen, während A. bereits mit dem Bewußtsein völlig erfüllter Pflicht das Lnlaw aus der Hand legt, wenigstens durch dasselbe nicht zur Thätigkeit gemahnt wird. Doch dies nur beiläufig. Denn nicht von Pflichterfüllung ist die Rede, sondern von einer mehr oder minder richtigen Auffassung, und da findet denn Herr 1. nicht etwa darin, daß A. nöthigcnfalls auch nichts dabei zu denken brauche, sondern die ״erstaunliche Große, die Göttlichkeit des Judcnthums" erblickt der sehr geehrte Herr vielmehr darin, daß wenn A. z. B. ein Jünger des edlen Waidwerks ist, er in seinen Nimrodgedanken sich auch vorstellen kann, mit jeder Wendung — die ihm zum regelrecht geführten Itt vi th w H dk ft w H w t 1l E 2 SE ft bi d d G b ü