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Jeschurun · 1858-07-01 · Heft 10 (Juli 1858) · p. 522

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 10 (Juli 1858)
Article
Über die talmudischen Vorbeugungsgesetze und Anordnungen
Date
1858-07-01
Page
522 (sequence 13)
Language
German
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522 Uebtr Mt tatmuMschen Brtbeugung-gtsetzt und Anordnungen, zeigt, daß unsere Weisen denjenigen Ansprüchen des Lebens, die nicht vom Standpunkte des göttlichen Gesetzes als unberechtigt betrachtet werden müssen, vollkommene Berücksichtigung und Würdigung znkommen ließen. So sehr aber unsere Weise», wie aus dem Vorstehenden erhellt, ihre Prohibitiv - Bestimmungen nur auf jene Fälle beschrankten, in denen es ihnen zur Aufrechthaltung des göttlichen Gesetzes unbedingt nothwendig erschien, und.so berechtigt die Anspräche waren, die sie rückstchtlich der Beobachtungen der von ihnen getroffenen Maßregeln stellten: so führten sie doch für die von ihnen gemachten Verordnungen nicht wiederum neue Vorsichtsmaßregeln ein, sondern stellten hinsichtlich der von ihnen ausgegangenen Bestimmungen den Satz auf: ״ לא מריק מרה לגזרהFür et» Vorbei!- gungsgesetz macht man nicht noch ein anderes Vorbeugungsgesetz", welcher Grundsatz auf demselben Schriftvcrse beruht, in dem auch die Aufforderung zur Umzäunung des göttlichen Gesetzes angedeutet he: ist, wie es Raschi zu Bezah 2 h. erklärt: הא דאמרינן בכולהו הש״ם שאין מזרק גזרה לגזרה מהאי קרא נפקא ושמרתם אח משמרתי עשו משמרת כלומר גזרה למשמרתי לתורתי ולא משמרת למשמרת שלא יעשו גזרה לגזרה ״Daß im ganzen Talmud der Grundsatz: ״״Für cinVvrbeugungsgesetz macht man nicht noch ein Vorbeugungsgesetz"" angenommen ist, beruht auf folgender Schriftstelle: ״״Ihrsollt beobachten meine Vorschrift"", womit gesagt sein soll: Machet eine Vorschrift, nämlich ein Vvrbeugnngsgesetz, um meine Vorschrift, meine Lehre, aber nicht noch eine Vorschrift um die schon zum Schutze dienende Vorschrift, folglich kein Vorbcugungsgesetz für ein Vorbeugungsgefetz"; deßhalb wird auch öfters in talmndischeu Diskussionen wie z. B. Schabbath 21 a., Jebamoth 109 a. der Einwand היא גופא מרה ״ ,ואגן ניקום ונגזור מרה לגזרהDies selbst ist ja eine Vorsichtsmaßregel und wir sollten für eine Vorsichtsmaßregel noch eine andere festsetzen?" als berechtigt anerkannt. Doch sind dessen ungeachtet viele Präveutivbestimmungeu vorhanden, deren Zweck nur in der Aufrechthaltung rabbinischer Vorschriften besteht, in denen man daher einen Widerspruch mit dem oben erwähnten Grundsätze erblicken zu müssen glaubt z dieser Widerspruch Zst aber in der Wirklichkeit nur ein scheinbarer, wie aus jenen Stellen erhellt, in denen die Frage היא גופא מרה ואגן bo -ה m V di oh gl zu er F m sc «1 i> 2 d! ה 3 ם Das״ :כולה הרא מרה היא durch die Antwort ניקום ונגזור גזרה למרר, Ganze ist nur Eine Vorsichtsmaßregel" zurückgewiesen wird, woraus

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