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Jeschurun · 1858-07-01 · Heft 10 (Juli 1858) · p. 519

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Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 10 (Juli 1858)
Article
Über die talmudischen Vorbeugungsgesetze und Anordnungen
Date
1858-07-01
Page
519 (sequence 10)
Language
German
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von RoMner v>. I. Ätigenhkimer. 519 ״gerade darum war eS notwendig, ans diese dritte, die U m ja un uit־ ״gen und Anordnungen betreffende Kategorie einen besondern ״Nachdruck zu legen, für ihre Vernachlässigung ein besonderes V er- ״bot anfzustellen, und vorzügliche Sorgfalt für dieselben zu fordern ״durch den Ausspruch: ״Du sollst nicht abgehen u. s. w." Es erhellt aus den hier angeführten Erklärungen des R. Lewi b. Gerschom und Don Jsak Abarbanel, daß auch solche Exegeten, deren streng« Wissenschaftlichkeit von keiner Seite in Abrede gestellt wird, aus deren Werken hervorgeht, daß sie bei ihren Interpretationen sich durchaus nickt von rezipirtcn Anschauungen leiten ließen, sondern durch selbstständiges Eindringen den Schriftsinn zu crnireN suchten, eben in Folge ihrer unbefangenen Forschung in der erwähnten Schriftstelle ein von Gott ergangenes Verbot gegen die llebcrtretung der von unseren Weisen getroffenen Vorsichtsmaßregeln und Anordnungen ausgesprochen fanden, und daß somit in Folge der Besugniß, die dem großen Synhcdrial-Kollegium von Gott cingeräumt wurde, die von dieser Behörde ausgegangenen Geseroth und Tekanoth volle Gesetzeskraft haben. Da demgemäß in der Thora selbst schon mit besonderem Nachdrucke zur genauen Beobachtung der im Talmud niedergelegten Vorbeugungsgesetze und Anordnungen ermahnt wird, so kann es nicht befremden, daß unsere Weisen für dieselben unbedingten Gehorsam verlangten, sie so wie die biblischen Vorschriften gehandhabt wissen wollten, und der Grundsatz ״ כל דחקון רבנן כעין דאורייתא חקוןWas die Rabbinen anordneten, haben sie nach Art der Thora angeorduet" in verschiedenen Fällen wie Pcsachim 116 b., Jebamoth 11 a., Gittin 65 a. ausgesprochen wurde. Schon die Erfahrung bot ihnen die feste Ileberzeitgung, daß ihre Vorsichtsmaßregeln und Einrichtrmgcn zur Anfrechthaltung des göttlichen Gesetzes dringend nothwendrg waren, und darum mußte» sic für dieselben die entschiedenste Ancrkennung beanspruchen, mußten sie der Durchführung ihrer Bestimmungen die größtmögliche Garantie zu verschaffen suchen, חכמי' עשו חיזוק לדבריהם יותר משל חורה. Dieser Satz weist aber dlirchaus nicht, wie es Manche, die unseren Weisen gern hierarchische Gelüste zuschreiben, behaupten, darauf hin, daß sie etwa ihre Anordnungen höher-als die Anordnungen des göttlichen Gesetzes stellten, sondern bat, wie sowohl in Raschi als Tosaphoth zn Sebachim 101 a. er-

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