Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1858)
- Article
- Über die talmudischen Vorbeugungsgesetze und Anordnungen
- Date
- 1858-07-01
- Page
- 515 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 85% known words query
- IRI
…/2932754-2932849-2932860-2942472--03758-2942513- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
»on Rabbiner Dr, 3• Gngknhetmer. olö Witz (Rabbiner in Minsk) in dem unter dem Namen מרגגיחא טובא (Frankfurt 5516) erschienenen Commentare des Sefer ha-Mizwoth vertheidigt, in welcher Schrift F. 10 b. auch die im 0׳ זהר הרקיע angeregten Bedenken als durchaus nicht stichhaltig dargestellt werden, und überhaupt die Ansicht des Maimonides mit der dem Verfasser eigenen Schärfe durch eine kritische Analyse sämmtlicher gegen ihn gemachten Einwände aufrecht erhalten und begründet wird. Auch R. Hirsch Chajcs führt in seinem ם' משפט ההזראה (Zolkiew 5604 F• 3 d.) aus Sanhedriu 70 b. einen sehr triftigen Beweis für Maimvnides' Anstcht an, es wird nämlich in dieser Tnlmudstelle bei Erklärung des Ausdrucks דבר שהוא עברה derjenige, welcher an einem rabbinisch gebotenen Fasttage Speise zu sich nimmt, ausdrücklich als ״ אינגי שומע כקולו של מקוםungehorsam gegen Gottes Stimme" bezeichnet, was auf eine gesetzliche Bestimmung (nämlich den Vollzug der 5. B. M. 21, 18—21 gebotenen Bestrafung eines טוהר ומורה p) angewendet wird, woraus mit Evidenz hervorgeht, daß die Beobachtung rabbinischer Vorschriften als ein schon in der Thora gegebenes Gebot zu betrachten ist, und derjenige, der eine rabbinische Verordnung Übertritt, hiedurch, wie Maimonides in den angeführten Stellen sagt, ein von Gott ausgesprochenes Verbot verletzt. Das eigentliche SSeL^ättnt^ dieser in der llebertretung rabbinischer Bestimmung«: liegenden Verletzung des göttlichen Gesetzes wird von R. Israel Moses Chasan (Oberrabbiner zu Aleraudrien) in seinem (Wien 1855 erschienenen) קונטרים קרושה יום טוכ in besonders anschaulicher Weise dargestellt. Nachdem nämlich der Verfasser gezeigt, daß in dem bereits angeführten 5. B. M. 17, 11 ausgesprochenen Verbote nolhwendig eine von Gott unseren Weisen gegebene Ermächtigung zur Ausstellung von Vorsichtsmaßregeln und Anordnungen liegen, und daher der Gehorsam gegen dieselben eine Anforderung des göttlichen Gesetzes sein muß, sagt er F. 16 b.: למה זה דומה למצוה כיבוד אב ואם שהוא הד מי' הדברות ואין מי שיוכל להכחיש שכל מה שיצו' לו אביו מדברים הגכגסי) תהח סוג כיבוד או מורא שודאי הוא מקיים מצות כיבוד אב ואם הכתוב בחורה אבל עכ״ז לא מפגי כן נאמר שאוהו דבר פרטי שיצוהו אביו שיעשה או שלא יעשה יהי' לו מוצא אלרי בעצמותו זה וראי לא חשב אנוש אבל עכ״פ בכל בורר קטון או גדול' שמרד באביו ודאי ופשוט שגכגס בסוג עובי־ ע״ר הורה בעצם כיון שבמרידה