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Jeschurun · 1858-07-01 · Heft 10 (Juli 1858) · p. 511

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 10 (Juli 1858)
Article
Über die talmudischen Vorbeugungsgesetze und Anordnungen
Date
1858-07-01
Page
511 (sequence 2)
Language
German
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von Rabbiner Dr. Z. Gugenheimer. 511 ralklughcit unserer Zeit zu erwarten. Aber eben, weil die zur erwähnten Kategorie gehörenden'Vorschriften auch von solcher Sette häufig verworfen oder den Zcitanschauungen anheimgestellt werden, eben weil auch solche, welche die Autorität des Talmud noch nicht ganz aufgegebeu haben, die fortwährende Verbindlichkeit jener Vorschriften in Abrede stellen zu dürfen glauben: eben darum dürfte es wohl an der Zeit sein, sich über die Berechtigung, welche unsere Weisen zur Aufstellung der Geseroth undTekauoth hatten, Klarheit zu verschaffen, die Grundsätze anfzusuchen, welche sic dabei verfolgten, die Motive zu betrachten, welche sie dabei leiteten, die Stellung kennen zu lernen, welche diese Bestimmungen im Judenthume einnehmen, wodurch die Frage über die Zulässigkeit einer Aufhebung oder Modifikation derselben ihre bestimmte Losung erhalten wird. Geseroth und Tekanoth sind jene Vorbengungsmaßregeln und Anordnungen, die von unseren Weisen, thcilweisc auch schon von den Propheten״) nach der 3. B. M. 18, 30 ausgesprochenen göttlichen Aufforderung ״ ושמרתם אח משמרתיIhr sollt beobachten meine Vorschrift" zur Aufrechthaltnng des göttlichen Gesetzes getroffen wurden. Diese Schriftstelle wird Mosd katon 5 a, Jebamoth 21 a. durch die Worte ״ עשו משמרת למשמרתיmachet eine Vorschrift um meine Vorschrift" erklärt, wonach in der Thora selbst bereits die Aufforderung liegt, durch Umzäunungen und Vorsichtsmaßregeln der Uebertretung des göttlichen Gesetzes vorzubeugen; aber auch aus andern Schriftstellen erhellt die Nothwendigkett, durch gewisse Schran-׳ ken die Verletzung des göttlichen Willens zu verhüten; תורה עשתת סייג לדברי' heißt es in Aboth de R. Nathan Kap. 1 °. ״Schon die Thora machte einen Zaun um ihre Worte," welcher Satz das. Kap. 2 durch das 3. B. M. 18, 19, ausgesprochene Verbot bewiesen wird״ aus dessen Wortlaut hervvrgeht, daß Gott selbst auch das der Sünde Naheliegende in den Kreis des Verbotenen zog; ebenso *) Der Kürze halber wird sin der vorliegende» Untersuchung immer von Heu BorbeugungSgesctzs» und Anordnungen ״unserer Weisen" gesprochen, weßhalb liier ein für allemal bemerkt sei, daß das über מרוח u»d תקמח im Allgemeinen Gesagte sich nicht bloß auf die Bestimmungen sener Männer, die ״unsere Weisen" y.ar' (£0yjiv genannt werden, sondern auf sämmtliche im Talmud »ufbewahrten Vorfichtsmaß« regeln und Einrichtungen bezieht. 34

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