Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1858)
- Article
- Über die talmudischen Vorbeugungsgesetze und Anordnungen
- Date
- 1858-07-01
- Page
- 510 (sequence 1)
- Language
- German
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ne nt( M Weber die taliim-ischen Vorbeugungsgesetzt und Anordnungen. Von vr. I. Gugenheimer, Rabbiner in Mährisch-Aussee. So mannichfache Angriffe gegen alle Theile des jüdischen Gesetzes bereits gerichtet wurden; so viele Versuche auch schon gemacht wurden, sämmtliche jüdische Pflichten, die einem sogenannten Zeitbewußtsetn nicht mehr zusagten, als veraltet, und ausgehoben betrachten zu lassen: so hatte doch noch kein Theil des jüdischen Gesetzes so zahlreiche und heftige Angriffe zu erdulden, wurde und wird doch keine Kategorie der jüdischen Vorschriften von so verschiedenen Seiten in Frage gestellt, als eben die in den talmudischen Vorbeugungsgesetzen (ein!.:) und Anordnungen (nupn) vorliegenden Gesetzesbestimmungen. Auch von solchen, die noch zugestehen, daß der Talmud die Grundlage unseres religiösen Lebens bilden muß, auch von solchen, die auf dem Boden des talmudischen Judenthums zu stehen vorgeben, wird die Verbindlichkeit der Geseroth und Tekanoth häufig in Frage gestellt, wird nicht selten die Berechtigung zur Auf- Hebung der durch dieselben gegebenen Vorschriften behauptet, wird überhaupt dasjenige, was uns der Talmud als rabbintsche Bestimmung (דרבן) darstellt, mit einer gewissen Nonchalance behandelt, als könnten sämmtliche nichttradtonelle Bestimmungen deö Talmud nach Belieben abrogirt werden, oder als dürften dieselben der Kritik der Gegenwart unterbreitet werden, um ihr Urtheil von der Pastour vo gv m> fei 2: ui di de ai ke ■ר׳ T K w dc V f« nt S« uv