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Jeschurun · 1858-06-01 · Heft 9 (Juni 1858) · p. 468

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 9 (Juni 1858)
Article
Grundlinien der jüdischen Symbolik
Date
1858-06-01
Page
468 (sequence 19)
Language
German
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468 Grundlinien einer jüdischen Symbolik. Ein Blick aus die göttliche Gesetzgebung für Israel zeigt uns sofort, wie dieses Gesetz keineswegs sich darauf beschrankt das Verhältniß des Menschen zum Menschen zu regeln und die Beziehungen des menschengescllschaftlichen Vereins nach dem Maßstabe des Rechts und der Liebe festzustellen-, sondern wie es mit derselben Sorgfalt und demselben Ernst die kleine Welt, die jedes Menschentndividuum für sich bildet, regelt, in welcher Geist und Leib als die Faktoren deS Gegensatzes und der Einigung zum Leben wirken und geschlechtlich geschiedene Individuen in gegenseitiger Ergänzung sich zu einer einzigen Individualität vereinen. Ein Blick auf diese Gesetzgebung zeigt sofort jene bedeutsame Gruppe der רווקים, jener eben dem leiblich sinnlichen Leben des Individuums und der Geschlechter Regel und Maß bringenden Gesetze, die so sehr in den Vordergrund treten, daß man in ihnen von jeher das Schiboleth des Judenthums, das Charakteristikon des Juden und der Jüdin erkannte. Ein Blick eben aus diese Gesetze zeigt aber auch , wie Gott , der sie gab, sie nicht als einen irrelevanten, diätetischen und prophylaktischen Anhang seinem Gesetze bcigegeben, sondern wie er sie als eine der ersten Grundsäulen seines ganzen Gesetzes dahin gestellt, wie er das ganze Ideal der Reinheit und Heiligkeit, welche er von seinem Volke erwartet, eben an diese Gesetze geknüpft, wie er die Erkenntniß seiner Wahrheit, seines Rechts und seiner Liebe nur von in den Schranken dieser Gesetze des leiblich sinnlichen Lebens erzeugten und genährten und erzogenen Individuen erwarte, wie er vor allem seine schützende, segnende und beseligende Nähe nur da verheißt, wo auch das leiblich sinuliche Leben in der Umfriedigung dieser heiligenden Gesetze erblüht, wie er weicht und mit ihm der Schutz und der Segen seiner sichtbaren Waltung flieht, wo das leiblich Sinnliche in unkontrollirter thtertscher Nacktheit sich hinauslcbt. — Kurz, es bedarf nur eines flüchtigen Blickes aus die göttliche Gesetzgebung, um sich zu überzeugen, wie ganz in harmonischem Einklänge mit jenem großen Gedanken, der durch Milah dem ganzen AbrahamSbunde zu Grunde gelegt ist, die ganze Institution der jüdischen Gesetzes .ausgebaut ist, und auch von dieser Sette unsere Auffassung dieses Symbols ihre volle Bestätigung findet. *) *) Wir verweisen flüchtig auf: II. 22, 30. III. 11, 43—47. 15, 81, 32. 17,10—14.18,1—30.19, 26—29.20,18, 22—26.21, 7, 13—16. V. 12, 23. 23, 10—15 und die zahlreichen Ermahnungen, Warnungen und Verheißungen, in welchen fast überall 2'PIN in erster Instanz genannt werden. bei voi ba die;toi gc> *n bet Fr bei M fiu tili F׳ sie de! da ge! Pk עה;!»01 w.!bet fre 31 ru: ־bei nu bei an M die m

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