Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 7 (April 1858)
- Article
- Grundlinien einer jüdischen Symbolik
- Date
- 1858-04-01
- Page
- 360 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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360 Trmidlinien rin« jüdischen Symbolik UI. Joch gezogen, es zu einem harten Thalgrund htnabzuführen, der nicht bearbeitet und nicht besäet werden darf, dort, in diesem Grunde, das Kalb mit einem Nackenschlage zu tobten, ihre Hände über das im Thalgrunde vermittelst Nackenschlages gctvdtete Kalb zu waschen und dann erst ihr Reinigungswort zu sprechen: unsere Hände haben dieses Blut'nicht vergossen und unsere Augen haben es nicht gese- Heu! — Ist es nun irgend möglich, daß dies zunehmende Kalb mit seinen charakteristischen Merkmalen, die Tödtung desselben in einem charakteristisch bezeichueten Grunde, sowie das Waschen der Hände über das getödtete Thier nicht in engem Zusammenhänge mitAem vorangegangenen Ereignisse und den daraus folgenden Reinignngsreden stehe? Und giebt es eine Möglichkeit für einen solchen?Zusammenhang, wenn alle diese genau vorg eschriebeneiWandlungen nicht symbolische Handlungen, somit solche sind, die Gedanken ausdrücken, welche sich innig an die Bedeutung des Ereignissse und an die dadurch erforderlich gewordenen Reinigungsreden der Stadtältesten anschließen und diese Letztere wesentlich ergänzen und tief und nachhaltig einprägen? Sind Chaliz^ah, die Entschuhung des die Eheltchnng der Bruderwittwe verweigernden Bruders, Haschokath Sotah, das Tränken der verdächtigen Ehefrau, das Haar-Wachsenlassen und das Scheeren des Nasirs, das Scheeren der Leviten, das Waschen und Baden, überall wo cs offenbar nicht den Zweck der Säuberung von physischem Schmutz hat, das Salben, wo es offenbar nicht die Pflege der Haut bezweckt, sind dies anders als symbolische Handlungen? Ueberhaupt, wo eine körperliche Handlung oder Unterlassung, deren natürliche, primitive Wirkung nur körperlich ist, ausdrücklich zu einem geistigen Zwecke augeordnet ist und nach dem Gesetze geistige Wirkungen zur Folge hat, da kann diese Handlung nur in symbolischer Bedeutung zu diesem Zwecke und dieser Wirkung sich verhalten, es muß die angeordnete Handlung oder Unterlassung selbst einen geistigen Inhalt haben, sie muß Ausdruck eines abstrakten Gedankens sein, und wir haben unabweisbar Symbolisches vor uns. L'iwp, Heiligung, z. B., ist die Erthetlung eines geistigen Charakters an Personen und Dinge, und dieser Charakter kann nur durch dt« von dazu Befugtem über dieselben ausgesprochene Besttm-