Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 7 (April 1858)
- Article
- Grundlinien einer jüdischen Symbolik
- Date
- 1858-04-01
- Page
- 359 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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GruMtrijen etner jNischen Symbolik NI. 359 ״Sprich zu Israels Söhnen und sage ihnen, daß sic sich Ziezith an die Ecken ihrer Gewänder wachen und an die Ztezith der Ecke einen Faden himmelblauer Wolle geben sollen. Dies sei euch zu Ziezith, auf daß ihr sie sehet und euch aller Gebote Gottes erinnert und sie erfüllet und nicht nach eureni Herzen und euren Augen spüret, denen ihr abtrünnig nachhänget. Damit ihr euch besinnet und alle meine Gebote erfüllet und eurem Gotte heilig bleibet"! Welch eine Reihe der wichtigsten Gedanken und Wahrheiten soll der Anblick dieser Fäden an unfern Gewändern in unserer Seele anregen und wach halten! Zu welch einem bedeutsamen Symbole hat somit das Gesetz diese Fäden ausdrücklich bestimmt! Wir übergehen bei dieser vorläufigen Rundschau Anordnungen des göttlichen Gesetzes, deren symbolische Bestimmung zwar ebenfalls angegeben, jedoch nicht so ausdrücklich ausgesprochen ist und sehen uns endlich ad c. nach solchen um, deren symbolischer Charakter gar nicht ausgesprochen ist, die aber nach den ausgesprochenen Verhältnisse», durch welche sie veranlaßt sind, sowie nach den ausgesprochene» Folgen, die sie bewirken, nicht anders als symbolischer Natur sein können. Betrachten wir einmal zuerst Eglah Arufah, die Tödtuug eines weiblichen Kalbes bet der Schuldreinigung der städtischen Be- Hörden hinsichtlich eines unentdeckten Mordes. Es ist ein Erschlagener im Freien gesunden, der Mörder ist nicht entdeckt. Da eutsendet das höchste Gerichtstribunal Deputirte zur Stelle, diese habe» durch Messung die nächstgelegene Stadt zu ermitteln, deren Aelteste sodann in Beisein der Priester die Erklärung auszusprechen haben, daß ihre Hände an diesem vergossenen Blute unschuldig seien und sic kein Bewußtsein davon haben, woraus dann die Priester beten, Gott möge der jüdischen Gcsammtheit Sühne gewähren und die Vergießung unschuldigen Blutes nicht zulasten, d. h. wohl die Bestrafung des ihnen unbekannt gebliebenen Mörders übernehmen. Allein diesen Reden, namentlich den Retntgungsworten der Gtadtältesten sollen vorgeschriebeue Handlungen vorangehen. ״Die Aeltesteu der Stadt haben ein weibliches Rtndkalb zu nehmen, mit welchem noch keine Arbeit verrichtet worden und das noch nicht am