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Jeschurun · 1858-03-01 · Heft 6 (März 1858) · p. 297

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 6 (März 1858)
Article
Geschichte der Juden
Date
1858-03-01
Page
297 (sequence 9)
Language
German
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Der lyddm fische Beschluß. 297 Es liegt aber der vollständige Gegenbeweis vor, daß die Unterscherdüngen, die der Vers. ״später hinzugekommene Klauseln" nennt, keine später hinzugckommencn waren, daß man vielmehr bereits zur Zeit dieser lyddensischen Versammlung diese Unterschiede machte, ja, daß — nach dem Vers. - diese Unterscheidungen schon in dieser Versammlung gemacht waren. N. Jsmael war doch sicherlich Zeitgenösse der hadrtanischcn Verfolgungen, er war ja selber ein hervorragender Märtyrer derselben, und wie der Verfasser selber bemerkt, wahrscheinlich ein Mitglied der Versammlung zu Lydda. Nun wohl, die ״Klausel", die zwischen dem öffentlichen und privaten Religtonszwang unterscheidet, und בפרהסיא , öffentlich, keine Uebertretung gestattet, ist ja von R. Jsmael in der Boraitha des Sifri ausgesprochen, die auch zu Sanhedrin 74 a vorgctragen ist: תגיא אמר ר׳ ישמעאל מנין שאם אמר לו לאדם עבור עבודת אלילים ואל חהרג מנין שיעבור ואל יהרו. תלמוד לומר וחי בהם ולא שימוח בהם יכול אפילו בפרהסיא תלמוד לומר ולא תחללו את שם קדשי וגקדשתי! und stimmt ja eben bamit die talmudische Erläuterung, daß jene lyddcnsische Entscheidung, zu welcher sich R. Jsmael durch Gestüttnng der privaten Uebertretung selbst der ע״ז im Gegensatz befindet, eben nur von einem solchen privaten Religionszwang handelt, vollkommen überein. Dies das Unwahre in dieser Bemerkung Allein sie ist ebenso gedankenlos als unwahr. Die von R. Dima und Rabin gebrachten Erläuterungen des R. Jochanan sollen, nach dem Verfasser ״später hinzugekommene" ״Klauseln" sein, durch welche man den "allzutoleranten" Beschluß ״illusorisch" machen wollte. Bester! Klauseln, die einen Beschluß ״illusorisch" machen sollen, müssen diesen Beschluß zum Scheine wenigstens stehen lassen, seine Ausführung jedoch mit solchen Bestimmungen umgelmt, die dieselbe fast oder ganz unmöglich machen. Eine Bestimmung jedoch, die einen Beschluß gänzlich und geradezu aufhebt, kann nur die unbegreiflichste Gedankenlosigkeit Klauseln nennen, durch welche man einen ״ällzntoleranten" Beschluß ״illusorisch" machen wollte. Wäre die Erzählung des Vers, wahr, — wie sie es nicht ist — wäre sie wahr, so wäre der lyddcnsische Beschluß rein nur für Zetten der Religionsversolgn nge n gefaßt worden, so hätte man nur in der verzweifelteir Lage, in der man sich befand, für solche Zeiten

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