Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 6 (März 1858)
- Article
- Geschichte der Juden
- Date
- 1858-03-01
- Page
- 296 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
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- IRI
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296 Geschichte der Juden von vr. GrStz. Zwölfter Artikel. mit allen übrigen htemit verwandten Sätzen, das gerade Gegentheil zu berichten!!! Daß diese lhddcnsische Versammlung überhaupt zur Zeit der hadrianischcn Verfolgung stattgefunden, dafür weiß der Vers, auch nicht den Schein eines Beweises zu bringen. Nitsa ist eine sonst unbekannte Persönlichkeit und in Lhdda lebten Rabbinen lange vor und nach dieser Verfolgung. Ja, daß R. Akiba u. s. w. die Mitglteder dieser Versammlung gewesen, ist nur Conjektur aus eiuer Stelle, die wir noch zu besprechen haben werden. Wenn daher vom Talmud ausdrücklich erklärt wird, diese lyddensische Entscheidung gelte nicht für Zeiten einer Rclgionsversolgung, was hat der Verfasser für eine Berechtigung, ja auch nur für einen Schein eines Grundes, das gerade Gegentheil zu behaupten? Nichts als tel est uotre plaisir! Der Verfasser bemerkt freilich zu seiner Rechtfertigung: ״die Klauseln, welche diesen aüzutoleranten Beschluß illusorisch niachten, nämlich der Unterschied zwischen Oeffcntlichkeit und Heimlichkeit, zwischeu Zwang von Seiten deS Staates und dem eines Einzelnen sind erst später hinzugekommene Bestimmungen, wie Babli unzweideutig auseinandersetzt." Allein diese Bemerkung enthält ebenso viel Unwahres als sie gedankenlos ist. Nicht als später hinzugekommene Bestimmungen, sondern als Erläuterungen gtebt der Thalmud diese ״Klauseln", wie jeder weiß, der die gewöhnliche Bedeutung des "״לא שנו kennt. Und dann, was heißt dem Verf. das ״später hinzugekommene"? Diese erläuternden ״Klauseln" stammen aus dem selben Munde, aus "dem uns überhaupt die Kunde von dieser lhddensischen Entscheidüng geworden. Es ist R. Jochanau, der uns daS Eine, wie das Andere überliefert. Stammte aber auch diese Erläuterung aus einer später» Zeit, wie wäre selbst dann der Verfasser auch nur irgendwie berechtigt, ihr zu widersprechen? Diese spätere Zeit wäre jedenfalls um die Kleinigkeit von einigen siebenzehnhundert Jahre»! näher zur Zeit der yadrianischen Verfolgungen als unser heutiger Kritiker und wußte daher jedenfalls etwas mehr von derselben und sind deren Berichte jedenfalls etwas zuverlässigere Zeugnisse, als was die gänzlich beweislose Willkühr heutzutage in Breslau träumt.