Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 6 (März 1858)
- Article
- Geschichte der Juden
- Date
- 1858-03-01
- Page
- 294 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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294 Geschichte der Juden von Dr. Gr8tz. Zwölfter Artikel. haben soll — מתכוין משמרתהון, wie es im Jernschalmi heißt, oder כשעת גזרת המלכות , wie es im Babli lautet — nicht nur nicht, wie der Verfasser sich ausdrückt, durch jenen lhddensischen Beschluß eine Jndulgenz gegeben wäre, sondern unter solchen Umfländen und in einer solchen Zeit אפילו מצוה קלה יהיו. ואל יעבוו־ selbst um die geringste religiöse Observanz, beträfe es selbst nur לשנויי ערקחא רטסאנא, die Aenderung eines Schnhricmcns (Babli), oder למשתי מיא ככלי!כוכיה צבועה, wie beim Papus und Julianns Wasser anS einem farbigen Glas zu trinken (Jerusch.), das Leben gelassen werden müsse! Also heißt es im Jerusch. בראשונה כשהיו המלכות אונסת הורי י' ינאי שיהו הורשין חרישה ראשונה וכו' אמר ר* יעקב בר זבדי קשיחה קומי רבי אבהו לא כן אמר זעירא ור׳ יוחנן בשם ר' ינאי וכו' נמנו בעליית ביח נחזה כלור על כל התורה מניין אם אמר גוי לישראל לעכור על אחת מכל מצות האמורות בחורח חוק מע״א וו." ע וש״ד יעבור ואל יהרו. הרא דחימר כינו לבין עצמו אבל ברבים אפי' על מצור, קלה אל ישמע לו כגון פפוס ולוליינום אחיו שנתנו להן מים בכלי זכוכית צבועה ולא קבלו מהן אמר לא אתכוין משמדתהון אלא מגבי ארנונין. ״Früher als die Regierung einen Zwang ausübte (daß die Juden ihre Felder auch im Erlaßjahre bestellen mußten, damit sie davon die Abgaben geben konnten) lehrte R. Janat, daß sie das erste Pflügen vornehmen sollten. N. Jakob S. Sabdi sagte hierauf: ich machte hiegegen vor R. Abahu den Einwurf: N. Setra und R. Jvchanan haben doch im Namen des R. Janai überliefert, daß man in dem Obergemach des Nitsa in Lhdda entschieden, in Betreff aller Gesetze der Thorah außer Götzendienst, Unkeuschheit und Mord, wenn ein Heide deren Uebertretung fordert, dürfe die Uebertretung stattfinden um das Leben zu retten, dieses sei nur unter vier Augen, aber öffentlich dürfe man selbst um die geringste Mizwah kein Gehör geben, wie Papus und dessen Bruder Lulianus, denen man Wasser in einem farbigen Glase reichte, und sie es nicht Annahmen, worauf mir R. Abahu erwiederte: (in dem Falle des N. Janat) hatte man nicht die Absicht, sie zum Abfall von ihrem Neligionsgesetze zu zwingen, man hatte nur die Absicht, sich die Erhebung der Abgaben zu sichern." Es ist demnach evident, baß nach dem Jeruschalmt bei einem öffentlichen Religionszwange man auch nicht