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Jeschurun · 1858-03-01 · Heft 6 (März 1858) · p. 293

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 6 (März 1858)
Article
Geschichte der Juden
Date
1858-03-01
Page
293 (sequence 5)
Language
German
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Der lyddkrsische Beschluß. 293 selten Lage, in welcher sich die jüdische Gesammtheit damals befand, getrieben — den Beschluß gefaßt, man brauche in Zeiten religiöser Verfolgung, außer für die drei Cardinalbestirnmungen, ע׳ז' ג׳ע וש׳ד , nicht für die Nichtübertretung aller übrigen Religionsgesetze das Leben zu lassen., inan habe vielmehr in solchen Zeiten das Gesetz zu übertreten, um sich das Leben zu rette:!. Es sei das eine Art Jndnlgenzertbeilnng für solche schweren Ausnahmszetten gewesen, die folglich für jede andere Zeit nicht maßgebend fehl kann. Sonderbar! Die Sätze: ״ ,אין דבר עומר בפני פקוה נפשkein Religionsgesetz — mit Ausnahme jener drei Cardinalgesetze — bleibt vor der Rettung des Lebens aufrecht", oder: בכל מחרפאין חוץ ״ מע׳ו וג׳ע וש״דBei Lebensgefahr darf man sich mit Allen«, außer mit Uebcrtretung jener drei Gesetze, Heilung verschaffen", ja, selbst ספק פקוח נפש דוחה שנח, selbst, wo es auch nur möglicher Weise der Rettung eines Lebens gilt, ist auch das Sabbathgesetz zu übertreten" — diese Sätze alle sind eine im Thalmud, und, nm des Verfassers willen bemerken wir in beiden Thalmude», so unbestritten und so allgemein, für ganz gewöbnliche, friedliche Zeiten geltende Norm, sie werden im Thalmud als einfache Grundbestiminungen des göttlichen Gesetzes gelehrt nnb nachgewiesen, ihre ganz allgemeine theoretische und Praktische Geltung liegt im ganzen Thalmnd an hundert Stellen klar, sie sind noch jetzt fortwährend bei unS z. B. am Sabbath und Jom Kippur und anch bei sonstigen Krankheitsfällen in allgemeinster Anwendung — und mit einem Male entdeckt es diese historische Kritik, oder diese kritische Historie, daß sie nur eine in Zeiten religiöser Verfolgung aus Verzweifelung ertbeilte Jndulgenz gewesen, die aber für friedliche Zeiten und gewöhnliche Umstände keine Geltung haben dürfe! Wahrlich, wenn unsere neuere Kritik sich durch solche erschwerende, Leben bedrohende Entdeckungen berühmt machen wird, so werden ihr unsere nur Erleichter!lug austrebenden Zeitgenossen, bald den Rücken kehren! Sehen wir uns nun aber in den Quellen nm, so enthalten dieselben das vollendete Gegeutheil von der Erzählung des Verfassers. Ausdrücklich erklärt Jeruschalmi wie Babli, daß die lyddensische Entscheidung keine Beziehung zu einer Neligionsverfolgung habe. Ausdrücklich wird vielmehr, sowohl im Jeruschalmi als Babli erklärt, daß wenn ein Rcligionszwang statt- 18*

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