Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1858)
- Article
- Synagogen- und Gebete-Ordnung für die israelitischen Cultus-Gemeinden der Pfalz
- Date
- 1858-02-01
- Page
- 265 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2932754-2932849-2932855-2941989--03385-2942069- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
für Me israelitischen Cultus ׳ Gkuutnser, der Pfalz. 265? V , ״Art. 29. ״Vox und nach der Vorlesung aus der Thorah an Sabbath-- ״und Festtagen zur Verkündigung des Neumonds, so wie an den ״besondern Sabbathen sollen deutsche Gebete vom Rabbinen, und ״in dessen Abwesenheit und Verhinderung vom Lehrer, resp. ״Vorbeter vorgetragen werden. Diese,- so wie überhaupt alle ״d eutschen Gebete, welche beim Gottesdienste gesprochen werden ״sollen, wird der Bezirks-Rabbiner den Lehrern, resp. ״Vorbetern mittheilen." Diese beiden Artikel müssen wir als die verderblichsten und verwerflichsten der ganzen ״Synagogen- und Gebete-Ordnnng" bezeichnen. Sind sie einmal genehmigt, so ist damit Gottesdienst und Liturgie völlig der Willkühr und dem jewelligem Belieben der Rabbinen und Vorstände überantwortet und allen möglichen Eingriffen und Uebergriffen, jeglichem Spiel der launenhaftesten, ein- und rücksichtlosesten Subjektivität Thür und Thor unseres gottesdienstlichen Heiligthums geöffnet. *) Wir wollen hier nicht fragen, was bereits so oft in schlagender Weise dargethan worden, ob denn nicht Jeder, der es aufrichtig mit der Zukunft des Judenthms meint, die Einführung beutscher Gebete nur als die beklagenswert beste Verirrung bezeichnen muß,--wir wollen nicht fragen, ob denn nicht durch solche Bestlmmungcn in charakteristischer Weise die Gleichförmigkeit des Gottesdienstes^ die angeblich durch diese neue Ordnung geschaffen werden soll, nicht einmal innerhalb der Synagogen der Pfalz eine Wahr- 2)^ An Ul. Ein Kuriosum mag. hier wcnigftenS Ln ciner Anm. seinen Platz finden und eine Probe v-a der Liturgischen KenntniA und Einsicht licfern, deren sich sie pfälzische Synagogalüturgie von dieser künftige,; kontrollosen WiÜSühr der Herren Bezirksrabbiner zu versehen haben Würde. Art. 33. tautet: Das Ab horachmim soll bei den Worten zadibe olam , und mit dem Beisätze.׳ wöjacluiisem'־tw- 5501 kenofor, wejastirem beseser oholo, lachaoa b&ioam ad-ulewaker befrecholo, ulkez kajomim jaamidem, uminacbal adouov jaschkenv, kakpsuf: minach&l baderech jischte al ken jorim rosvb schließen. Suso: die Seelen der Frommen möge Gott aus dem Strome sein.er Seltgkciten trinken taffen, wie es — von dem durch Gottes Allmacht zu spättenden Tyrannenhaupt — heißt, daß es von dem Strome auf seinem Wege getrunken und darum so üöermütbig sein Haupt erhoben U!