Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1858)
- Article
- Synagogen- und Gebete-Ordnung für die israelitischen Cultus-Gemeinden der Pfalz
- Date
- 1858-02-01
- Page
- 264 (sequence 14)
- Language
- German
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MA f' 1 רי Synagogen ^- und Gebete- Ordnung ן ihrenRetchthum־. rühmt! Ihr : habt doch sonst den Mund fd voll von dem ״größern- Sinn für Ordnung, von dem feinen Gefühl für Aüstanch die unsere Zeit charakteristre"; und da sollte es - nicht - genü - gen, eurer Gemeinde hier und in allen übrigen Stucken die Bethätigung dieses Ordnungssinnes!, die Bewährung dieses Anstandsgefühls an'S Herz zu legen, und den Ordnern im Gotieshanse die Ucberwachung der-entsprechenden Ordnung anzriemvfehlen? Geht! Ihr schüttet das Kind mit dem Bades Ihr schüttet das zu Ordnende mit der Ordnung anS! : ' . J1״ r:; ■ i: Höchst charakteristisch lautet der Art. 25: ״Jeder hat beim Gottes- ״ dienste anständig gekleidet zu crscheinen, insbesondere auch am Neu- ,Zahrs- und Versöhnungsfeste." Min schönes:,,insbesondere auch!" Also die israelitischen Cultus-Gemeindcn der Pfalz! müssen insbesondere erinnert werden, auch an ihren h e i ltg st e s Feiertagen anständig beim Gottesdienste zu erscheinen! Also sinbet bis jetzt hiervon das Gegentheil statt! Also sind sie -bis setzt g-eradc an ihren heiligsten Feiertagen nicht anständig gekleidet erschienen! Votirt euren Beztrksrabbinern ein Dankesvotum für! dieses öffentliche Eompliment, israelitische Cultus - Gemeinden der Pfalz! ־ . - ■ .. Oder steckt auch hier, wie - vielleicht hinter Art. 6 und dem ,)den -Erfolg" abwarten wollenden ״Hinausgeben"- dieser ganzen Synagogen - Ordnung der Schalk? Ist hier aus die Winke »erstehenden Ausfühkungsbeämten gerechnet, undsoll hier in dieser andeutenden Manier -ü den weißen Gewändern und den Sterbekleidern der Krieg gekündigt sein, in welchen die sinnige, tiefanregende Sitte Juden und Jüdinnen — dem Ernste dieser Tage gemäß — beim Gottesdienste erscheinen läßt! Ist es so gemeint? Ist das das Unanständige, das euch in der bisherigen gottesdienstlichen Ordnung drückt' -— dann, ja, dann möchten wir Euch zurufen: Lernt erst was Anstand sei, bevor ihr den Maßstab Eures Anstandes an die Heiltgthümer eurer Gemeinden legt! - -------- -״ -יArt. 26. - - ״In allen, in gegenwärtiger Synagoge»- und Pebete-Ord- ״nnng nicht vorgesehenen Fällen, wird der B ezirks-Rabbiner him Benehmen mit den refp C u l t u s - V o r st äü d e n diejenigen ^gottesdienstlichen Einrtch-tungen-und Ab änd erungen tref-- j,fen, welche -als zulässig- undzweckmäßig erscheinenwerden"-. -