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Jeschurun · 1858-02-01 · Heft 5 (Februar 1858) · p. 254

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 5 (Februar 1858)
Article
Synagogen- und Gebete-Ordnung für die israelitischen Cultus-Gemeinden der Pfalz
Date
1858-02-01
Page
254 (sequence 4)
Language
German
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254 \ Synagogen -׳ und Gebete Ordnung gepflogener Berathung, :auf Grund der. vorstehenden hohen Königltchen Regierungsverfügung beschlossen, wie hiermit, geschieht , die hiernach folgende neue Synagogen- und Gebcte-Ordnung an sämmtliche Synagogen-Ansschüsse der israelitischen Cultus-Gemeinden -der Pfalz mit der Einladung htnauszngebcn, innerhalb drei Monaten über den. Erfolg an die einschlägigen Bezirksrabbinate zu berichtend Man überläßt .sich der zuversichtlichen Hoffnung, daß die Absicht der Unterzeichneten, dem. allgemein gefühlten Bedürfnisse der Herstellung eines gleichförmigen erbaulichen Gottesdienstes in sämmtlichen Synagogengcmeinden der Pfalz thunlichste Befriedigung zu gewahren, so wie insbesondere die dankbarst anzucrkennende Fürsorge hoher königchicher Regierung von den Synagogen - Ausschüssen und Gemeinden gewürdigt, die Synagogen- und Gebete-Ordnung willkommene Aufnähme finden, und mit der Hülfe Gottes reichen Segen stiften werde. Neustadt, den 2. November 1857. Die Bezirksrabbiner der Pfalz. Aus diesen Aktenstücken ist eS evident, daß sich die Herren Bezirksrabbiner mit ihrem Projekt lediglich an die königliche Regjerung gewendet, ohne dasselbe zuvor ihren Gemeinden vorgelegt zu haben. Weder in der k. Regierungs-Verfügung noch in dem Bezirksrabbinatlichen Erlasse wird auf eine bereits vorliegende Zustimmung der Gemeinden Bezug genommeu. Vielmehr geht ans beiden hervor, daß von einer solchen Zustimmung bisher noch mit keinem Sterbenswörtchen die Rede gewesen und sind die Gemeinden, wenn für Etwas so in der That, wie die Herren Bezirksrabbiner sagen, insbesondere der hohen k> Regierung für die nicht genug änzuerkennende Fürsorge z» größtem -Danke verpflichtet, mit welcher diese hohe Behörde die jüdischen Gemeinden gegen hierarchische Anmaßungen ihrer Geistlichen geschützt. Ohne diese weise Intervention der k. Regierung , wären allem Anscheine nach die jüdischen Gemeinden der Pfalz eines schönen Morgens mit einer neuen Ordnung ihres Gottesdienstes und ihrer Gebete überrascht worden, die ihnezr dann, mit der k. RegierungsgeKehmigung bekleidet, als ״Gesetzt gegenüber gestanden haben und sie um ihre heiligste, unveräußerliche Prärogative gebracht haben würde. : .

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