Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1858)
- Article
- Schewat
- Date
- 1858-02-01
- Page
- 228 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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verdienstlich erkannt/ dazu betzütragen, daß wo möglich überall tüchtige Mannet wüten, die von andern Beschäftigungen frei, sich ganz dem Studiumdes göttlichen Gesetzes lehrend und lernend hin-' geben konnten. Insbesondere war das ״Pflanzen und Pflegen" der Thorahkenntniß, das Lehren und Lernen der Thorah die vorzüglichste Aus-- gäbe der Rabbineu, es stand unter ihren amtlichen Pflichten oben an und gehörte dem entsprechend die Unterhaltung einer Anzahl bet den Rabbincn lernender- Schüler zu den ordentlichen Pflichten der Gemeinden; ,ח׳ח bildete in Men alten Gemeindestatuten die-erste Rubrik. ׳ Am entwickeltsten vielleicht — so wett unsere Kunde reicht — war dieses Verhältnis; in Mahren. Dort war jede Gemeinde, je nach ihrer Größe, verpflichtet, entweder selbst einen Rabbinen zur Pflege der Thörahkenntniß anzustellen und einer entsprechenden, und nach ihrer Größe normirten Anzahl von Schülern Unterhalt zu gewähren, oder, wenn sie ihrer beschränkten Glied erzähl nach zu klein war, selbst eine Zeschiba zu unterhalten, so hatte sie der nächst größer»- und zur Haltung einer solchen verpflichteten Gemeinde einen entsprechenden jährlichen Beitrag zum Unterhalt der Schüler zu zahlen. An der Spitze deS Ganzen stand der Landrabbiner, der nicht nur selbst als Lehrer in Mitte eines großen Schülerkretses zu wirken hatte, sondern auch die Studien des ganzen Landes leitete. Alljährlich hatte der Landrabbtner zu bestimmen, mit welchem Traktat sich überall die Rabbinen und Schüler in diesem Jahre, oder- Halbjahre zn beschäftigen hatten und mußte er frühzeitig dafürsorgen , daß der zu lernende Traktat in hinreichender Anzahl einzelner Eremplüre vorhanden war respektive von der allgenreinen Mischon Landeskassc angeschasft oder gedruckt'wurde. - In größer!» und geringerm Maße wiederholten sich ähnliche Bestrebungen fast überall und waren daraus vorzüglich drei- Arten von Veranstaltungen für die Pflege der Thorah, außer den dem Unterrichte der Jugend bestimmten Schulen, hervorgegangem: Jeschi-- both, Chebroth und Bothe Midrasch. Jeschi both, wo sich erwach-- sene Jünglinge und junge Männer, die sich noch fast ausschließlich mit! -dem ,.,/,Lerrwu/t. -׳beschäftigtenals Schüler um einen besonder!! Meisterverfauunctten. Chebroth, wo meistenthkils Geschäftsleute zu