Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 2 (November 1857)
- Article
- Ein Stück Zeitgeschichte
- Date
- 1857-11-01
- Page
- 85 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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Ein Stück Zeitgeschichte. 85 Gewissenszwang sie damit unbewußt in die Hand gearbeitet. Wo nun freilich einmal die Sache so liegt und .die innere religiöse Gemeindeordnung der Juden ein Ressort der Regierungen bildet, da können auch diejenigen, die diese Sachlage aufs tiefste beklagen, nicht anders als ihr Gewisscnsrecht vor!dem Regierungsforum vertheidigen. In welchem Stadium dieser Angelegenheit nun der Horicer Kreisrabbiner zuerst dieselbe hör die kretsamtliche Behörde gebracht, ob anklagcnd, oder vertheidigend, abwehrend, wissen wir nicht, und vermögen daher daö Geeignete dieses Schrittes nicht zu beurthejlcn. Unseres Dafürhaltens hatte die Gemeinde Horte sich einfach darauf beschranken sollen, den Doktor Levit, als aus ihrem religiösen Verbände ausgeschieden zu betrachten, und in allen jüdisch-religiösen Angelegenheiten sich gegen ihn als solchen zu benehmen. Nur wenn Dr. Levit hierauf klagbar geworden wäre, die Behörde sich als competent erklärt und die Gemelnde zur Aendcrung ihres Verhaltens angehalten hätte, hätte die Gemeinde, und als deren Vertreter, der Rabbiner, ihre Sachen vor den Behörden zu führen gehabt. Findet sich aber einmal eine Behörde veranlaßt, in solchen innern Angelegenheiten des jüdischreligiösen Gemeindelebens entscheidend aufzutreten, so wird sicherlich eine jede sich der Eigenthümlichkeit ihrer Stellung einer solchen Angelegenheit gegenüber bewußte, und von hohem Rechtssinn durchdrungene Regierung sich in keinem Falle eine Entscheidung auf Grund eines aus den Quellen selbst geschöpften Urtheils — wie in dieser Angelegenheit ein kreisamtlicher Erlaß vorliegt — zutranen, vielmehr sich zupor durch gutachtliches Urtheil kompetenter jüdsscher Autoritäten rine möglichst objektiv richtige Ansicht der chctresfenden Sachlage bilden wollen. Gerne theilen wir daher guch schließlich eine neuerdings in der Presse veröffentlichte.Einsendung des Herrn Rabbiners Ehrenthetl mit, welche im Widerspruch mit der Auffassung des Correspondenten des Tagesboten, darauf hinweist, wie gleich eingangs des Erlasses die k. k. Statthalterei sich gegen jede Entscheidug in religiöser Beziehung verwahrt, und steht somit zu erwarten, daß der endliche Verlauf dieser Angelegenheit nur das Rechte und Wahre zur Anerkennung bringen werde. Die Einsendung des Herrn Rabbiners Ehrentheil zu Horte lautet: