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Jeschurun · 1857-11-01 · Heft 2 (November 1857) · p. 75

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 2 (November 1857)
Article
Ein Stück Zeitgeschichte
Date
1857-11-01
Page
75 (sequence 14)
Language
German
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IRI
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75 Ein Stück Zeitgeschichte. irgendwie entziehen kann. Auch mit der Taufe scheidet nach dem Begriffe des Jndenthums der Getaufte nicht aus der Judenheit, אע׳פ׳י שחטא ישראל הוא ist unbestrittener Grundsatz des jüdischen Rcligionsgesetzcs: ״er hat gesündigt, aber er bleibt dennoch Jude" und selbst die getauften Kinder einer getauften Mutter bleiben nach jüdischem Grundsatz Juden und gehören in allen Folgegeschlechtern noch der Judenheit an. Hätte daher Dr. Lev it seinen Sohn nicht nur der Beschneidnng entzogen, sondern ihn selbst sofort nach der Geburt taufen lassen, er hätte ihn dennoch damit — nach jüdischem Begriffe — nicht anfhören lassen, Jude zu sein, er gehörte nichtsdestowentger dem Judenthume an und bliebe gleiwohl ein Glied der Judenheit. Ein anderes jedoch ist es mit der jüdischen Gemeinde, mit קהל ישראל . Dem Judenthum, der Judenheit gehören Alle an, die durch Geburt (oder bei Proselhten durch freie Uebernahme) die Bestimmung und Verpflichtung haben, das jüdische göttliche Religtonsgesetz zu erfüllen. Die jüdische Gemeinde jedoch bilden nur alle Die, die sich zu dieser Bestimmung und Vcrpflichtung bekennen; denn die jüdische Gemeinde ist der Kreis von Juden, die sich zu der Verpflichtung bekennen, in Vereinigung ihrer geistigen und materiellen Mittel die Erfüllung des göttlichen Gesctzes in ihrer Mitte zu verwirklicheir. Freilich hat jeder Jude die Verpflichtung der jüdischen Gemeinde anzugehvren; allein wenn er die Grundsätze verleugnet, deren Bekcnntnist die Grundbedtngung des. jüdischen religiösen Gemeinwesens bilden, so tritt er mit solcher Leugnung von selbst aus dem Verbände dieses Gemeiuwesens, und es hat die jüdische Gemeinde sodann das Recht, denselben thatsächlich als aus ihrem Verbände ausgetreten zu behaudcln, oder diesen Austritt durch förmliche Erklärung auszusprechen. Sie erkennt damit nur an, was der Betreffende bereits an sich selbst thatsächlich vollzogen hat. Er hat sich selbst ausgeschlossen. — Die Gemeinde verkündet nur eine bereits geschehene Thatsache. Ebenso aber hat auch die jüdische Gemeinde das Recht, diejenigen ihrer Glieder aus ihrem Verbände auszu schließen, die, wenn sie gleich die constttntiven Grundsätze des religiösen Gemeinwesens nicht ausdrücklich geleugnet, dennoch thatsächlich in einer solchen Beziehung

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