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Jeschurun · 1857-11-01 · Heft 2 (November 1857) · p. 74

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 2 (November 1857)
Article
Ein Stück Zeitgeschichte
Date
1857-11-01
Page
74 (sequence 13)
Language
German
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74 Jüdisches Gemeindewesen. vor jener Täuschung erstreben. Das würden die Ueberzeugungsgenossen des Herrn Doktor längst bekannt und bethätigt haben, wem, mau nicht das Prinzip der Gewissensfreiheit, wie so manches andere heilige Prinzip, — meistens nur für sich, nicht aber auch gegen sich anerkannt wissen mochte und — wenn es nicht ebenso einen Fanatismus des ,,Unglaubens", wie des ״Glaubens" gäbe. 2. Wir haben das Verfahren des Herrn Doktor betrachtet, sollen wir nicht auch dem Benehmen seiner Gemeinde gegen ihn unsere Aufmerksamkeit schenken? Kaum brauchen wir es, nach allem Obigen, noch des Weitern anzuführen, daß wir dem Beschlüsse der Gemeinde: ״ihn als aus dem Verbände des Judcnthums ausgeschlossen zu behandeln, sowie der daraus folgerichtig hervorgegangeneu Weigerung ״ihm an dem öffentlichen Lesen der Gesetzrollen im Bethause Anth eil״ ahme" zu gestatten, nur unsere vollkommene Billigung schenken können. Die kleine Gemeinde Horte hat hier in ihrem ersten Gefühle, das ja in den meisten Fällen das noch unbestochenste Urtheil fällt, das einzig Richtige getroffen und diese Frage für die große jüdische Gesammtheit mustergiltig zur Entscheidüng gebracht. Wäre sic nur dabei geblieben! Sic war in ihrem vollen Rechte, ja sie hatte die unbestreitbare Pflicht den Dr. Levit als aus dem jüdischen Gemeinde - Verbände anSgeschieden zn behandeln, event. ihn förmlich ans ihren. Verbände ausznscheiden, und eine jede jüdische Gemeinde, die sich in gleicher trauriger Beziehung zu einem ihrer Angehörigen befindet, hat dasselbe Recht und dieselbe Pflicht. Die Frage, ob die Beschneidung rin Sakrament im christlichkirchlichen Sinne sei, daher ״zum Zudenthume unerläßlich", somit ein ״״beschnittener Jude ״kein Jude" sei, diese Frage ist ans dem Gebiete des Judenthums eine durchaus müssige. Das Judenthum kennt für jeden von einer jüdischen Mutter Geborenen keine Ausscheidung und Lossagung vom Jndenthume. Das Judenthum ist für dessen Angehörige keine erst durch freien Willensakt zu übernehmende oder zn übertragende- Modification, sic ist vielmehr eine!!!ff her Geburt vom Schöpfer ertheilte Bestimmung und Verpslichtung, der man sich durch kein späteres Thun oder Lassen

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