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Jeschurun · 1857-11-01 · Heft 2 (November 1857) · p. 73

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 2 (November 1857)
Article
Ein Stück Zeitgeschichte
Date
1857-11-01
Page
73 (sequence 12)
Language
German
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IRI
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Ein Stück Zeitgeschichte. 73 der ihren Begriff constttuirenden Merkmale zu zählen, als das Bekenntniß und die Anerkenntniß aller Institutionen der Bibel als göttliche Institutionen? Und was hätten Männer, die, aus welchen Gründen auch immer zu der Uederzeugung gekommen sind, daß von der Bibel als göttlich gelehrte Institutionen nicht göttliche Institutionen seien, die zu dieser Uederzeugung mit solcher üderzengenden Gewißheit gekommen find, daß sie diese ihre Uederzeugung nicht bei ernstester Gelegenheit ihrer Handlungsweise stillschweigend zu Grunde legen, sondern als redliche Männer offen und freimüthtg bekennen, was haben diese Männer mit solcher Ueberzeugung und solchem Bckenntniß als redliche Männer anders zu thun, als sich mindestens still und passiv aus einer Gemeinschaft ferne zu halten, der sie ihrem innersten Wesen nach längst nicht mehr angehören? Gehen sie weiter, fordern sie, daß die jüdische Gemeinde sie trotz eines solchen Bekenntntffes, mit einem solchen Bekenntniß, ja ganz eigentlich unter Vorbehalt eines solchen Bekenntnisses als die ihrigen anerkenne, so fordern sie nichts Geringeres, als daß die Gemeinde ihre Uederzeugung adoptire, den ersten, heiligsten Grundsatz ihres Bekenntnisses verleugne, das erste, heiligste Merkmal ihres Wesens ausstreiche und somit sich selbst verleugnen vermöchte. Sie begingen damit einen Gewissenszwang, den kein redlicher Mann gut zu heißen vermag. Als redliche, vernünftige Männer müßten sie einsehen, daß, wenn ihnen das unbestritten verbleibende Recht zustchen soll, offen und freinrüthig das nicht als göttlich anzuerkennen, was nach ihrer Uederzeugung göttlich nicht ist; irr noch viel höherm Grade ihre doch wohl zu gleicher Gewissensfreiheit berechtigten Brüder nicht gezwungen werden dürfen, das als nichtgöttlich zu verleugnen, was sie nach ihrem Gewissen und ihrer Uederzeugung als göttlich anznerkennen sich verpstichtet fühlen. Das mit der Lippe als göttlich anznerkennen, was man im Herzen verleugnet, wäre des Menschen unwürdige Täuschung. Das aber öffentlich zu verleugncn, was man im Herzen als göttlich erkennt, wäre Menschen und Gott empörender Frevel. Und die jüdische Gemeinde hat ebenso von dem Prinzipe der Gewissensfreiheit sich den Schutz vor diesem Frevel zu vindiciren, als die ihre Grundsätze verleugnenden Glieder sich ans Grund dieses Prinzipes den Schutz

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