Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 2 (November 1857)
- Article
- Ein Stück Zeitgeschichte
- Date
- 1857-11-01
- Page
- 72 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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72 Jüdisches Gemeindewesen. diesem Gesetz wagt dennoch der Herr Doktor mit seinem Bekenntniffe hinzutreten, wagt es, diesen Htntrttt als seine Berechtigung zu fordern, wagt es, vor die ausgebreiteten Rollen dieses Gesetzes aus eigenen Stücken hinzutrejen und unter Anrufung deS Gottes dieses Gesetzes feierlichst zu erklären, er wolle seinen unbcschnittenen Sohn in der Religion dieses Gesetzes erziehen — dieses Gesetzes, dessen erste, heiligste und feierlichste, göttliche Verpflichtung des Vaters für seinen Sohn, er für Wahn und Mährchen erklärt!!! Ist die Beschnctdung keine göttliche Institution, ist hier das: Gott sprach zum Abraham, Gott sprach zu Moses und Aharon, keine Wahrheit, ist'ö hier Mährchen, Fabel, Mythe, ״mystische Sage" oder was sonst, was bleibt denn noch übrig vom ganzen göttlichen Gesetz, welches Gebot ist denn noch ferner göttlich, wo ist denn das: Gott sprach, eine Wahrheit, daß wir hintreten dürften zu diesem Buche der Sagen und Mythen um Gott, dem wahrhaftigen Gott der'Wahrheit und des Ernstes, für dieses Buch, als das Buch seiner Lehre und seiner Wahrheit zu dauken^! Wahrlich, hätte den Herrn Doktor nicht die Leidenschaft geblendet, er hätte — was auch immer seine Glaubensansichten sein mögen — die Blasphemie gefühlt, die er mit diesem öffentlichen Akte beging, er hätte nicht erst gewartet bis ihm die Gemeind« die Thetlnahme an dem öffentlichen Lesen dieses Gesetzes versagt, sein religiöses Bewußtsein hätte ihm von selbst sagen müssen, daß er hier nicht mehr hin gehöre, daß dieses Gesetz aufgehört habe, sein Gesetz zu sein. Soll in unserer Zeit nicht Alles, nicht auch das Heiligste und Ernsteste zu einer armseligen Spiegelfechterei hinabsinken, soll unsere Zeit nicht Alles, Wahrheit und Lüge, Bekenntniß und Verleugnung, Ja und Nein in eine ununterschiedenc und ununterscheidbare Mischung zusammen quirlen, so müssen denn doch Begriffe von Personen und Sachen bei ihren constitutivcn Merkmalen festgehalten werden, so muß doch die jüdische Gemeinde nicht eine 011a potrida sein, in die Alles hincingchört, was nur unter eine andere Kategorie nicht untergebracht zu werden vermag, so muß doch auch die jüdische Gemeinde in ihren constitutiven Merkmalen begriffen, und in diesem Begriff mit Bewußtsein festgehalten werden, wenn sie nicht überhaupt aufhören soll zu sein. Was aber hätte die jüdische Gemeinde für ein anderes Merkmal als das erste unter