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Jeschurun · 1857-11-01 · Heft 2 (November 1857) · p. 69

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 2 (November 1857)
Article
Ein Stück Zeitgeschichte
Date
1857-11-01
Page
69 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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Ein Stück Zeitgeschichte. 69 ist und nie eine Frage war, — noch viel weniger, um die von traurigster Unkenntniß zeugenden Vorgaben einer vollständigen Kritik zu unterwerfen, die dem Vertheidigungsschreiben des Dr. Levit und der t 1 bezirksämtltchen Entscheidung vom 14. Oktober 1856 als Motive unterlegt sind, sondern lediglich um zu jenen von uns gewünschten heilsamen Folgen dieses Vorganges nach unfern geringen Kräften ein Schersiein beizutragen, erlauben wir uns dem Berichte dieses Vorganges — der ohnehin für jeden Kundigen keines Kommentars bedarf — einige wenige Betrachtungen beizufügen. 1. Sehen wir zuerst den Hrn. Dr. Levit, die Hauptperson in diesem wahrlich tragischen Drama unserer Zeitgeschichte. Wir schenken ihm Alles, was er Wahres und Unwahres, Ernstes und Lächerliches ans seiner archäologischen und vermeintlich jüdisch theologischen Kenntniß vorgebracht, so sehr er auch mit diesem Allen unschwer heimzuleuchten wäre und dieses Alles kein Staubeskörnchen in der Wagschale dieser Frage wiegt. Wir wollen auch nicht lange bet der ärmlichen Logik verweilen, deren sich ein wissenschaftlich gebildeter, somit an folgerichtiges Denken gewohnter Mann, wahrlich nicht mit der Behauptung hätte zu Schulden kommen lassen dürfen, die Beschneidung könne nicht als Charakteristikon des Judenthums, als Sakrament betrachtet werden, weil dieselbe auch bei den Jsmaeliten und angeblich andern Völkern vorkomme. Wir erinnern nur beilänfig, und um so mehr, da dieser Prozeß vor christlicher Staatsbehorde verhandelt worden, daß dann ja auch die Taufe kein chrtstliches Charakteristikon, kein Sakrament sein könne, weil dieselbe ja auch beim — Judcnthnm und speciell ja auch bei der Ausnahme in den jüdischen Bund vorkommt, ja, nichts anderes als ein aus dem Judeiithum hinübergenommener Akt unbezweifelt ist und die ethnographische und archäologische Kenntniß den Hrn. Dr. Levit gewiß auch lehren würde, daß die Taufe, ״das religiöse Bad" auch bei andern orientalischen Völkern wohlbekannter Brauch ist. Wir bemerken auch nur beiläufig, wie, wenn denn einmal ein k. k. Bezirksamt sich aus eigener Quellcneinsicht eine Ansicht über diese Frage hätte bilden wollen, dasselbe vielmehr das N. T. hätte zur Hand nehmen sollen. Dort hätte dasselbe erfahren können, was selbst nach christlicher Beurtheilung die Beschneidung im Judenthnme

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