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Jeschurun · 1857-11-01 · Heft 2 (November 1857) · p. 63

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 2 (November 1857)
Article
Ein Stück Zeitgeschichte
Date
1857-11-01
Page
63 (sequence 2)
Language
German
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Ein Stück Zeitgeschichte. 63 gen wurde. Da trat der indcß neu eingesetzte Lokalrabbiner zu Horte, PH. Dr. Ehrentheil am 15. Juni 1856 — also volle 6 Zähre später — gegen Dr. Lcvit bei der Meiner Kreisbehörde klagbar aus. In der Anklageschrift, die mir vorltegt, sagt Rabbi- »er Ehrentheil: ״״Als Repräsentant meiner heiligen Religion, in meiner Eigenschaft als fungirender Rabbiner halte ich es für meine Wicht, einer hohen Behörde folgende, die wichtigsten Interessen meiner Religion berührende Bitte ergebenst zu unterbreiten. Es war alsbald nach den Wirren des Jahres 1848, als in Horic, wo damals die Rabbtncrstelle nach Ableben meines seligen Vorgängers noch unbesetzt war, der hier domtztlirende Med. Dr. Levtt, beseelt von einer dem wahren Judenthum fremden Resormationssucht, sein ihm eben damals geborenes, männliches Kind nicht beschneiden ließ, indem er in verwerflicher Sofistik und in unzcitigem HumanitätSeifer die von Gott eingesetzte Bcschncidung als Barbarei und als dem Zeitgeiste unangemessen erklärte. Da nun aber einerseits die Beschneidung im Judenthum als Sakravientalgesetz zur jüdischen Religtonsangehvrtgkeit unerläßlich, die Unterlassung derselben bei gesunden Kindern als faktischer Austritt aus dem Judeuthum im Vorhinein zu betrachten, anderseits aber bet den ohnehin vagen Begriffen von Religion in der jüngeren Generation ein solcher Vorfall »der ein solches lebendes religiöses Zwittergeschöpf, wie jener Knabe, der durchaus bis jetzt gar keiner Religion angehört, leicht Gelegenheit zur sträflichen Nachahmung in jüdischen Kreisen bieten könnte, wie dies auch Thatsachen bestätigen, so sieht sich der erg. Gef. vcr». mlaßt, zu bitten, es möge eine hohe k. k. Kreisbehörde den Dr. Levtt auf den Gesetzweg weisen und so der Volkömeimmg wieder sine bestimmte Norm zu geben die Gnade haben."" — Nach Ein- Vernehmung mit Dr. Levtt erfolgte am 14. Oktober 1856 die vezirksämtliche Entscheidung, die bedeutet: ״״In Erwägung, daß die Veschneiduug nach dem hier etngeschenen Inhalte der Bücher Moses, vie viele, andere dermalen unausführbar gewordene, selbst staatsgeetzwidrige Satzungen nur ein aus klimatischen und sanitären Umtänden damals stothwendiger Gebrauch war, selbst damals 40 Jahre!»geübt blieb, in Erwägung, daß es nach dem Talmud wahre Ju- >cn geben könne, an denen die Väter die Beschncidung nicht vollsehen zu lassen brauchten — daher diese Operation keineswegs als

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