Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 4 (1857-1858)
- Issue
- Heft 2 (November 1857)
- Article
- Cheschwan
- Date
- 1857-11-01
- Page
- 56 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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56 ChesHwan. wehr aber umfängt eben die Gemeinde sie, wenn ihre Erziehung vollendet und wir sie dem selbstständigen Leben übergeben. Unsere Kinder werden sich mehr und länger in Mitten der Gemeinde, als in unserem Hanse und unserem Kreise bewegen — und da hätten wir für die jüdische Zukunft unserer Kinder gesorgt, wenn wir eben den Boden ihrer jüdischen Zukunft unbekümmert dem Ungefähr überließen, wenn wir nicht vor Gott das Unsrige thätcn, jüdischen Geist in diesen künftigen Boden unserer Kinder zu pflanzen und diesen künftigen Boden, unserer Kinder dem jüdischen Leben befreundeter zu gestalten? Aber täuschen wir uns doch nicht! Selbst die ganz einzelne, persönliche Pflichttreue jedes einzelnen Juden ist ja in hohem Grade gefährdet, wenn sich das Ganze, wenn sich die Gemeinde der jädischeu Pflichttreue entfremdet. Es bedarf ja der Einzelne der nur aus Gesammtkräften herzustelleuden Anstalten für die Erfüllung seiner Pflichten, ja, jedem Einzelnen die Erfüllung seiner religiösen Pflichten möglich zu machen, steht ja unter dem Zwecke eines jeden jüdischen Gemetndewesens in oberster Reihe, und da dürste selbst der sich aus die Erfüllung seiner Einzelpflicht ganz beschränkende Einzelne sich der Sorge für die religiöse Richtung seines Gemeinde- Wesens enthoben glauben? Sollen wir die Gemeinde erst nennen, in welcher vor Jahr und Tag einmal ein durch das Sichselbstergänzungs-System ganz unabhängiger Vorstand zusammen getreten und, das Prinzip: ירעה עד שיסתאכ zur Devise erkiesend, die systematische Verkümmerung aller religiösen Anstalten sich und allen ihren Nachsolgern als das mit aller Rücksichtslosigkeit eines fanatischen Eifers anzustrebeude Ziel setzte, zu diesem Ende eS offen bekannte, daß ״an den Tisch der Gemeindeverwaltung Keiner mehr kommen sollte, der noch Thefillin lege", es auch glücklich dahin brachte, daß nach dreißig Jahren nicht eine einzige religiöse Anstalt mehr in der Gemeiude in einem solchen Zustande vorhanden war, daß sie der gewissenhaste Einzelne zur Erfüllung seiner religiösen Gewissenspflichten hätte benutzen können, bis endlich elf andere Einzelne zusammentraten und erst in Mitte des dem Judenthum abgestorbenen Gemeindewefeus eine ganz neue jüdische Gemeinde und mit ihr eine völlig neue Schöpfung aller religiösen Anstalten ins Leben rufen