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Jeschurun · 1857-11-01 · Heft 2 (November 1857) · p. 53

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1857-1858)
Issue
Heft 2 (November 1857)
Article
Cheschwan
Date
1857-11-01
Page
53 (sequence 5)
Language
German
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Cheschwan. 53 ־ Beruf nicht im Entferntesten in Beziehung. Sie kosten nur und bringen nichts ein. Ihrer entschlägt man sich zu allererst. Es ist genug, meint man, wenn man auf den! Wege zur Selbsteristeuz zugleich Geldmittel für die Bestreitung der Gemeindezwecke erwirbt. Diesen aber nun auch noch Zeit und Gedanken, oder gar Sorge und Bemühung zuzuwenden, läge jenseits der von heutiger Zeit gestatteten Möglichkeit. Versorgt müssen dieselben allerdings werden. Allein nach dem Systeme der Thctlung der Arbeit, hat man auch ein System der Thetlung der Pflichten geschaffen, hat auch die Sorge für das religiöse Allgemeine zu einem besondern Beruf umgeschaffen, der nun zur Erleichterung und Befreiung aller Uebrigen, nur von den Wenigen, dazu ״Berufenen" getragen wird. Die Lehrkundigen und Lehrmeister der Gottesgemeinde, die Chachamim und Rabbanim sind zu einer Geistlichkeit promovirt worden, zu deren Stand das Religiöse als Privilegium des Rechts sowohl als der Pflicht gehört. Insbesondere aber sind die Gemeindeältesten, Versorger und Führer der Gemeinden, Sikne Haedah, Parnassim und Manhigim, zu einer meist in sich geschlossenen Behörde erwachsen, auf deren Schultern die ganze religiöse Gemeindesorgc ruht, die kaum noch zu irgend einer Maßnahme der Mitberathung der Gemcindc bedarf, ja häufig nicht einmal ihre Wahl der Mitwirkung der Gemeinde verdankt, vielmehr polypenartig durch Cooption sich selber ergänzt und somit das ganze religiöse Gemeindewesen in ihrem Schooße beginnen und enden läßt. Hat ja dieses Berufsrheilungssystem schon hie und da ein solches Gebühren erzeugt, daß man wahrlich glauben müßte, man bekenne sich dort zu der Vorstellung, das jüdische Ncligionsgesetz müsse allerdings unangetastet in einer jüdischen Gemeinde zur Verwirklichung kommen, allein es sei genug, wenn die jüdische ״Klerisei", Rabbiner und sonstige ״Kultusbeamte" cs erfüllen. Deren Religiosität sei Dispens und Sühne für den Abfall der Gemeinde. Der Geistliche und sein Bereich, der Tempel, seien ״fromm", damit der Laie und s׳׳in Bereich, das ״weltliche" ׳Leben, mit ruhigem Gewissen sündigen könne! Wie anderS als aus einer solchen oder ähnlichen Vorstellung ließe sich's erklären, wenn Eiferer für Bame Madlikin aufstehen, die in ihrem eigenen Hause den Sabbath verletzen und Polterer für die Religiosität

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