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Jeschurun · 1857-08-01 · Heft 11 (August 1857) · p. 568

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 11 (August 1857)
Article
Geschichte der Juden
Date
1857-08-01
Page
568 (sequence 12)
Language
German
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568 Geschichte der Juden von vr. Gratz. Vilster Artikel. 2. R. Akiba zu seinem Antipoden zu machen, ohne dafür irgend einen Beweis zu liefern, v Diesen Beweis soll nun die Note geben. Aber man ahnet oft nicht, welche Kluft zwischen einem Text und seiner Note gähnt. Im Text scheint dem Vers, doch noch vorgeschwcbt zu haben, daß die Frage ob עונשין מן הרין nur dem "קו (und höchstens noch dem מה מעינו, Siehe 'רשבא , CH ulin zu Fol. 99 b, wo beiläufig noch zu lesen ist, daß nach אין לוקין על קו' וממ" ר״ע) gilt, die übrigen מהוה aber außer Frage find. In der Note ist aber dieses Bewußtsein schon ganz geschwunden und dort der Grundsatz אין עונשין-מן הרין zur Verwerfung sämmtlicher מהוה -, namentlich auch des גזרה שוה angewachsen, also, daß daraus, daß ר״ע einen עונש aus גזרה שוה herleitet, bewiesen worden, daß er den Grundsatz אין עונשין מן הדין nicht anerkannt habe!! l ״Daß R. Aktba", lehrt die Note, ״die- ״sen Grundsatz nicht anerkannt hat, geht aus einer andern Stelle ״hervor. Denn daß auch בתו מאנומהו gleich בחו מנשואחו sei, wird ״von הנה הנה זמה זמה hergeleitet, (Sanhedrin 77 a, Jebamot 3 a, ״J. Jebamot XI, 1) 1׳); daß aber auch auch dieser Herlettung Strafe ״gefolgert/ werden kann , schreibt Jerus. ausdrücklich R. Akiba zu. "לעונש מנין אמר ר׳ שמואל בר יצחק הנה הנה זמה טזמה עד כדון כר' עקיבא כר' ישמעאל (מנין?)"". Hier wird doch nach des Verfassers eigenen Worten עונש nur auS נ״ש hergeleitet, und hinsichtlich dieser Herlcitung ist's doch nirgend und von Niemanden in Frage gestellt. Die Schülerhaftigkeit wächst aber noch, wenn man bedenkt, daß eben dann durch diesen Satz zugleich erwiesen wäre, daß R. Akiba den Grundsatz אין עונשין מן הדין vollkommen und selbst da, wo der 'קו nur eine גלוי מלתא בעלמא ist, anerkennt. Denn eben nur, weil er diesen Grundsatz anerkennt, bedarf er der Herlcitung ,הנה הנה ומה זמר, sonst wäre ja בתו מאנומהו durch "קו von בח בתו מאנומהו gegeben. Siehe San hedrin 76 a!! Siebet man nun aber die Stelle j. Jebamot XI, 1, ans welcher die obigen Worte eitirt sind, im Texte selbst an, dann begreift man cs erst vollends nicht. Denn dann ist ein Dreifaches klar: 1) daß-dort in Ieruschalmi nicht 'עונש בתו מאנומתו sondern עונש בת כתו מאנוסחו von הנה הנה זמר, יזמה hergeleitet wird; 2) daß R. Jsmael diese Strafe ganz so wie R. Akiba vermittelst ג״ש herleitet, R. Akiba aus ,הנה הנה זמר, זמר,

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