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Jeschurun · 1857-08-01 · Heft 11 (August 1857) · p. 567

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 11 (August 1857)
Article
Geschichte der Juden
Date
1857-08-01
Page
567 (sequence 11)
Language
German
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R. M-a und N. ZSmael. 567 tton, רולכה למשה מסיני, feststeht, eine Schlußfolgerung zu bilden! Ja! die Schlußfolgerung wird ja dort nur gerade deshalb MÜckgewiesen, weil die eine der Prämissen nicht durch ״Schlußfolgerung oder Deutung" aus dem schriftlichen Gesetze abgeleitet ist; hie Stelle schlägt daher der Behauptung des Verfassers geradezu ins Angesicht und ist dieses Citat somit eine doppelte Missre. Wahrhaft gedankenlos ist aber, was nun folgt. ״Es scheint, sagt der Verfasser,׳ daß R. Akiba sei ge Theo- ״rie so wett auf die Spitze getrieben hat, gefolgerten Ha- ״lacha's auch so viel Sanktion und Gewißheit einzuräumen, daß ״sogar Leibesstrafe dadurch verhängt werden dürfe. Denn jener ״Grundsatz: אין עונשין מן הרין , weil, wie Nachmani richtig bemerkt, ״bet Schlüssen Jrrthümer möglich sind, Hat nur R, Jsmael zum ״Urheber, (j. Abvdah Sarah Ende): דר׳ ישמעאק אמר למדין מק״ו ואין עונשין מקו" woraus eben hervorgeht, daß R. Ukiba ein ״Gegner desselben war". Welche Gedankenlosigkeit siegt nicht in diesen Sätzen! Ist denn die Schlußfolgerung קל וחומר־ eine der sögenannten Akibaischen Interpretationen? Ist sie nicht eiye der von R. Jsmael vorgetragenen Hillel'schen Regeln und zwar eben gerade die, die am meisten das von dem Vers, ihnen ertheiste Prädikat: ״logisch einleuchtend" verdient, und ans die also ehr Mann des ״logischeu Systems", wie der Vers, den R. Jsmael nennt, am meisten Gewicht legen mußte! Und nun siehe, -gerade den nach dieser Regel gewonnenen Resultaten vertraut R. Jsmael weniger, als zum Beispiel der ,נזרה שור , dieser ganz äußerlichen, der sogenannt Aktbaischen durchweg analogen Interpretation! Dazu ist das. Citat höchst unglücklich. Einmal läßt sich daraus, daß dort U. Jsmael genannt ist, gar nich schließen, daß nur er dieser Ansicht sei, denn dort ist eben R. Zsmaels Ansicht zur Erklärung seines eigenen Satzes: אמרה חורה שחוט שלי בשלי ובו׳ nothwendiz. Ferner ist's gerade ein Fall, wo unbestritten Niemand עונש verhänge » würde. Es betrifft dort nämlich einen ganz neuen Jffor: חולין בעזרה , wo auch die אזהרה nur מן הרין zu finden wäre und אפי' למאן דאמר עונשין מן הדין אין מזהירין מן הרין׳ (Makkoth 17 t>). Doch das Unbegreiflichste steht unten in der Note. Der Verfasser hatte es doch gefühlt, daß es doch ein Bischen stark sei, so ohne weiteres daraus, daß R. JSmacl lehrt אין עונשין מקו׳,

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