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Jeschurun · 1857-08-01 · Heft 11 (August 1857) · p. 559

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 11 (August 1857)
Article
Geschichte der Juden
Date
1857-08-01
Page
559 (sequence 3)
Language
German
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559 R. AMa nnd R. Zsmacl. unserer Lesart (Berachoth 31 b) אם ראה תראה sogar 'דברה חורה וכו in der Ansicht des R. Akiba gelehrt wird, wollen wir nur im Vorübergehen bemerken; denn in der That ist die Lesart (Sotah 262) entgegengesetzt, und scheint Tosafoth (Sotah 24 b) auch diese Lesart in Berachoth vor sich gehabt zu haben. In der That aber konnte der Vers, kaum einen ominöseren Ausgangspunkt für seine Beweisführung nehmen, als eben diese Differenz R. Akiba's und R. Jsmael hinsichtlich der Pleonosmen השב תשיבם , העבט חעכיטנו u. s. w. Wir bitten den Herr,: Vers, uns doch allen Ernstes zu sagen, wer steht denn da eigentlich auf dem gründlichen grammatischen Boden, derjenige, der z. B. wie R. Akiba in allen den (Baba Mezia 31 a) aufgeführten Sätzen: השב תשיבם, שלה תשלח, הוכח תוכיח, עזוב תעזוב , הקם תקים,מוח יומת,הבה תכה , השב תשב, הבל תחבול, פחח הפחח, נתן חתן, הענק תעניק, העבט תעביטנו durch dieses infinitivum cum definitive», den Nachdruck der unbedingten Verpflichtung zur Ausführung der darin gegebenen Vorschrift: "״מכל מקום findet, oder derjenige, der darin nichts weiter, als nichtsbedeutenden Redeschmuck erkennt? Welche hebräische Grammatik lehrt denn den Verfasser nicht noch heute, daß in allen diese» Formen eine extensive oder intensive Verstärkung des Gedankens ihren Ausdruck findet? Oder wird der den grammalischen Gesetzen der hebräischen Sprache gerechter, der z. B. in dem Ausdruck איש איש nichts mehr als im Ausdruck איש findet, oder derjenige, der jenen umfassender als diesen erklärt? Ist denn nicht in der That ein Unterschied, ob das Gesetz spricht: wenn Jemand dies oder Jenes thut u. s. w., oder wenn es sagt Jeder, der dies oder Jenes thut u. s. w. Will es denn wirklich nicht mit dem letzten Ausdruck einer jeden möglichen Ausnahme begegnen, die bet dem ersten Ausdruck noch denkbar bliebe nnd ist es da Gesctzesdeutelci, wenn man die Ausnahmen ailfsucht, denen ein solcher Ausdruck habe entgegentreten sollen? So steht es schon beim ersten Schritt ungemein kläglich um diese Beweisführung. Allein hätte der Verf. seine erste Belegstelle nur genauer angeschaut, er hätte ja sofort gefunden, b) daß selbst da, wo R. Akiba und R. Jsmael wirkltch dtffertren, in den allermeisten Fällen diese Diffe-

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