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Jeschurun · 1857-07-01 · Heft 10 (Juli 1857) · p. 521

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 10 (Juli 1857)
Article
Summarische Geschichte der Juden in Frankreich
Date
1857-07-01
Page
521 (sequence 8)
Language
German
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Von A. E. Hrlphcn. 521 unfern Unterthanen aufs ausdrücklichste untersagen und verbieten, sie nach Verlauf dieser Zeit dort aufzunehmen, zu unterstützen, noch irgend einen Verkehr mit ihnen zu haben." Scheint diese Verfügnng nicht nach Inhalt, Fassüng und Strenge ans den schwersten Zeiten der Barbarei zu datiren? Nachdem die Juden unter Ludwig XIII. aus Frankreich vertrieben waren, hatte Ludwig XIV. feine Veranlassung sie zu proscribircn. Aber durch eine Ordonnanz vom 30. September 1683 verfügte er ihre Vertreibung aus den Colonicn. Zwei Jahre später verletzte der Widerruf des Edikts von Nantes gegen eine viel bcträchtlichere Anzahl Bürger die heiligsten Rechte der Gewissensfreiheit und zeigte als ein wahrhaft allgemeines Unglück durch ein eclatantes Beispiel, dass eine Nation nie zu reich an Arbeitskräften und Intelligenzen sei. Durch einen Rathsschluß vom 20. Februar 1751 verbot Ludwig XV. den Juden den Einkauf, Verkauf und Absatz von Maaren in irgend einer Stadt des Königreichs außer denen, wo sie domilicirt waren. ' Ludwig XVI. untersagte durch einen Rathsschlnß vorn 14. August 1774 den Juden den Eintritt in die Korporationen der Künste und Handwerke in Paris. Wir haben bereits erwähnt, daß dieser Fürst durch Patente vom Juni 1776 die von seinen Vorgängern den Port»- giesischen Inden gewährten Privilegien bestätigte. Diese im Namen der genannten Juden durch ihren Agenten zu Paris, Rvdrigues Pereyre, Mitglied der königlichen Gesellschaft zu London, Pensionisten des Königs und Dolmetscher desselben für das Spanische und Portugicsische, nachgefnchtcn Patente, wiederholen und bestätigen die genannten Privilegien der portugiesischen Inden, und fügen hinzu: ״Wollen, daß sie so wie unsere ändert! in unserm Königreiche geboreuen Unterthanen behandelt und betrachtet und als solche angesehen werden sollen." Im Januar 1784 erließ Ludwig XVI. ein wichtiges Edikt zu Gunsten der Juden, welches angeführt zu werden verdient, weil es einen großen Fortschritt bezeichnet. ״Wollen und beschließen, daß in Zukunft die Inden befreit sein sollen, wie wir sie hiermit befreien in der ganzen Ausdehnung unseres Reichs und aller unserer Herrschaft untergebener! Länder, von allen Leibzöüen, Passagegeldern, Abgaben und sonstigen Lasten dieser Art für ihre Person allein, sei es, daß diese Lasten von der Domaine unserer

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