Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 10 (Juli 1857)
- Article
- Summarische Geschichte der Juden in Frankreich
- Date
- 1857-07-01
- Page
- 516 (sequence 3)
- Language
- German
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516 Summarische Geschichte der Juden in Frankreich. Chatelot z» Parts durch den Prevot verhandelt, und alle ihre Ur-- künden mit hem Siegel der Prevvtur gesiegelt werden sollen. 1393 verbietet der König die Ausführung aller körperlicher Zwangsmittel, denen sich Christen gegen Juden unterworfen haben mochten und gebietet den Notaren, keine dergleichen Stipulationen zu Gunsten der Juden anzunchmen. Eine Ordonnanz vom 25. April bestimmt, daß Juden bei ihrer Taufe nicht ihres Vermögens beraubt werden sollen. Montesquieu, Espri! des Lois XXI, 20, sagt über diesen Gegenstand: ״Endlich ward der Brauch cingeführt, daß man ״alle die Güter derjenigen Juden confiscirte, die zum ״Christenthnme übergingen! Diesen sonderbaren Brauch ken- ״neu wir durch das Gesetz, das ihn abschafft. Man hat für die- ״sen Brauch sehr unhaltbare Gründe angeführt. Man hat gesagt, ״man wolle sic damit auf die Probe stellen und so verfahren, daß ״nichts von der Knechtschaft des Teufels übrig bliebe. Es ׳ ist jedoch ״klar , daß diese Eonfiscation nur eine Art AmortisationS-Necht für ״den König und die Herrschaften für die Abgaben war. die sie von ״den Juden erhoben, und die ihnen entgingen, sobald diese Chri- ״stcn wurden. In jener Zeit betrachtete man die Menschen wie ,,?lecker. Im Vorbeigehen möchte ich nur noch bemerken, wie sehr man ״mit dieser Nation von einem Jahrhundert zum andern gespielt hat. ״Man confiscirte ihre Güter, wenn sie Christen werden ״wollten, und bald darauf verbrannte man sie, wenn sic ״keine werden wollten!" Wahrlich, eine eigenthümlichc?lrt, sein Spiel mit Menschen zu treiben, daß man sie — verbrenne! Da das Interesse fast immer das Motiv der Bekehrungen bildet, so begriff Karl VI. sehr wohl, daß, indem man die sich Bekehrenden ihrer Güter beraubt, man das Proselytenthuni fast unmöglich mache. Diesem Uebel abzuhelfen, ließ er den getauften Juden ihre Güter, als ob, wie die Verordnung lautet, sic sie erst seit ihrer Bekehrung erworben und somit aus legitimem Rechte besäßen. Da die Juden unausgesetzt neuen Gewaltthatigkeiten zum Opfer fielen, baten sie den König, sie zu schützen. Karl VI. verbot durch einen Befehl vom 3. Juli 1393 ihnen Leids zu thu» und stellte sic unter seinen Schutz: ״Gleichwohl", so lautet dieser Befehl, ״ver- Üben ihre Schuldner und andere ihnen Böswillige von Tag zu Tag und bemühen sich, gegen sie mit Wort und That Beschimpfungen, Belei-