Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1857)
- Article
- Geschichte der Juden
- Date
- 1857-05-01
- Page
- 405 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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R. Mba und R. Zsmael. 405 hohe Ziel ausgesprochen sei, das an deren Erfüllung sich knüpfe, ,אמר הב״ה אילמלא לא העליתי את ישראל ממצרים אלא בשביל דבר זר שאין מיטמאין בשרצים דיי, — es ist R. Zsmael, der (Aboda Sara 7 b) im Gegensatz zu den Chachamim den Verkehr mit Heiden zur Uumvglichkeit macht לדברי ר' ישמעאל לעולם אםוד, es war R. Jsmael, der nüchterne R. Jsmael, der (das. 27 b und j. Aboda Sara II, 2) seinem Schwestersohn Ben Dama nicht gestatten wollte, sich vom Jakobus im Namen seines Meisters vom Schlangenbiß heilen;זז lassen and da er darauf ohne Rettung starb, ihm die Worte nachries: Heil dir Ben Dama, dein Leib ist rein geblieben und rein ist deine Seele von dir geschieden, indem du die Worte deiner Genossen nicht übertreten, die gesprochen: wer Zäune einreißt, den trifft der Schlangen Biß!/אשריך בן רמא שגופך טהור ויצחדר נשמתך במהרה ולא עברת על דברי חביריך שהיו אומרים ופורץ גרר ישכנו נחש, — und es ist endlich der nüchterne R. Zsmael, der (j. Berachoth I, 2) lehrte: unter den Bestimmungen der Thora gtebt es Verbotenes und Erlaubtes, giebt es leichter und schwerer zu Nehinendes, aber die Bestimmungen der Rabbinen sind alle streng zu nehmen, das kannst du schon daraus erkennen, daß wir dort (Sanliedrin XI, 4) in Betreff des Saken Mamreh gehört: lehrt Einer das ganze Thefillin-Gebot ist nichts, im Widerspruch mit den Worten der Thora, so ist er nicht straffällig, lehrte er jedoch fünf Paraschioth für die Thefillin, im Widerspruch mit den Worten der. Rabbinen, so ist er straffällig, דברי חורה יש בהן איסור ויש בהן היתר יש בהן קולין ויש כהן הומדין אבל דברי סופרים כולן חומרין הן תרע לך שהוא כן רחנינין המן האמר אין תפלין לעבור על דברי תורה פטור המש טוטפות להוסיף על דברי סופרין חייב . Es ist demnach klar, daß, hätte selbst in der Thal ein solcher Gegensatz, wie der Verf. versichert, zwischen R. Jsmael und R. Akiba gewaltet, und wäre statt R. Akiba'ö, R. Jsmael's ״System" zur Herrschaft gelangt, das Gebiet unserer religionsgesetzlichen Pflich-- ten darum doch heutigen Tages kaum eine um ein Haarbreit verschiedenc Physiognomie getragen haben würde, und dürfte schon hier mindestens die Vermnthuug gerechtfertigt erscheinen, daß wenn wirklich ein Gegensatz zwischen diesen beiden Meistern der Lehre stattgesunden, diese Differenz kaum irgend in die Tiefe der religionsgesetzlichen Praxis gereicht haben könne.