Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1857)
- Article
- Geschichte der Juden
- Date
- 1857-05-01
- Page
- 400 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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400' Geschichte der Juden von D!׳. Gräh. Elfter Artikel. ״hebe die überlieferte Halacha den Sinn des schriftlichen Gesetzes ״geradezu auf, in allen andern Fällen aber müsse sich jene diesem ״nnterordnen. Indessen weicht dieser Grundsatz nicht allzusehr von ״R. Akiba's Annahmen ab, da auch er die Halacha im Schriftworte ״begründet wissen wollte. Nur in der Art und Weise, wie jenes ״aus diesem gesucht und abgeleitet werden soll, gingen die zwei ״Tanaim wett auseinander. Nach R. Jsmael führte die ״göttliche Gesetzgebung der Thora eine ganz menschliche ״Sprache, worin eigene Nedewendungen, sprachgebräuch- ״ltche Wiederholungen, rednerische Ausmalungen vor- ״kommen, auf welche eben kein besonderes Gewicht zu ״legen sei, da sie weiter nichts als den Werth der Form ״beanspruchen. Dadurch verwarf er durchweg sämmt- ״liche Herleitungen R. Akiba's, die sich blos aus ein ״scheinbar überflüssiges (pleonastisches) Wort, eine ״müsstge Sylbe oder gar einen einzelnen Buchstaben ״stützen. R. Akiba folgerte z. B. die Todesstrafe durch Feuer für ״eine verheirathete ehebrecherische Prtestertochter aus einem Buch- ״staben, darauf entgegnete ihm R. Jsmael: Also wegen dieses ״Buchstabens willen willst du den Feuertod verhängen lassen?" — ״Nur an drei Stellen gab R. Jsmael jenem zu, daß eine ״Partikel (eth) eine besondere Deutung erheische, in allen An- ״dern gehöre sie lediglich zum syntaktischen Bau der ״Sprache. Entschieden sprach er sich daher gegen die Regeln ״der Erweiterung und Ausschließung aus, welche in R. Aktba's ״System eine so wichtige Stelle etnnehmen; nur die logisch ein- ״leuchtenden Hillel'schen Regeln ließ er als Norm gelten." ״Aber auch bet der Handhabung׳ der berechtigten Folgerungsregeln ״wollte er Maß und Beschränkung beachtet wissen; man dürfe nach ״seiner Ansicht aus einer bloßen Folgerung weder Geld- oder gar ״Leibesstrafe verhängen, wenn sie nicht ausdrücklich in der Schrift ״ausgesprochen ist, noch aus einem bloß gefolgerten Gesetze weiter- ״gehende Folgerungen ziehen." Wir haben die Texte gelesen; lesen wir nun auch die Noten. ״Zeruschalmt hat viele Belegstellen für diese Differenz zwischen R. Akiba und R. Jsmael: 1p גרר להזיר מכאן שכנויי נזירות כנזירות נדון כר׳ עקיבא דאמר לשונות רבויין הן (ברם) כר׳ ישמעאל (אין רורשין)