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Jeschurun · 1857-03-01 · Heft 6 (März 1857) · p. 299

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 6 (März 1857)
Article
Erwiederung auf eine Replik des Herrn Löw, Rabbiner in Szegedin, Verfassers der "Praktischen Einleitung in die heilige Schrift und Geschichte der Schriftauslegung"
Date
1857-03-01
Page
299 (sequence 11)
Language
German
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Von Dr. Gugenheimer. 299 wissenschaftlichen Gründen sich hätte leiten lassen, das kann Hr. L. nicht;»geben. An einem solchen Manne rühmt er, wenn er sonst nichts gegen ihn einzuwcnden hat, wohl eine naivete aimable et touchante (!!), aber wissenschaftliche Gründe — auf die darf er nach Hrn. 8. nicht einmal Anspruch gemacht haben. Und darum will Hr. 8. ans der Vorrede zu בית יוסף beweisen, daß es R. Joseph Karo nie beigefallen sei, nach wissenschaftlichen Gründen zu entscheiden, und stützt diese Behauptung auf die dort befindlichen Worte: 'מי זה אשר יערב לבו וכז. Aber abgesehen davon, daß diese Worte in der Vorrede zum בית יוסף stehen, während es sich im Buche des Hrn. 8. um den שלחן ערוך handelt; abgesehen davon, daß jeder, der diese beiden Werke Karo's kennt, wohl weiß, daß sie hinsichtlich des Planes, nach dem sie gearbeitet wurden, ebenso von einander verschieden sind, wie hinsichtlich des Zweckes, zu dem sie abgefaßt wurden: beweisen auch die angeführten Worte gar nichts für die Behauptung Hrn. 8., da, wie jeder, der mit dem Entwickelungsgange der talmudisch-rabbinischcn Meratur vertraut ist, zngeben muß, daß wirklich wissenschaftliche Gründe es waren, die R. Joseph Karo zu der erwähnten Aeußerung brachten. Die wissenschaftliche Thätigüit besteht nicht einzig mtb allein in der Aufstellang neuer Theorien und Ansichten, sondern kann sich als solche auch durch die Würdigung, Erklärung und systematische Anordnung bereits vorhandener 8eistungen manisesttren; und daß R. Joseph Karo durch diese Art wissenschaftlicher Thätigkett sich unvergängliche Verdienste erwarb, wird von Niemanden, der mit seinen Schriften vertraut ist, in Abrede gestellt werden können. Da übrigens Hr. 8. sich hinsichtlich seiner über den Schulchan aruch ausgesprochenen Ansicht auf die Vorrede zu Beth Joseph bezieht, hätte er aus dieser Vorrede, wie aus dem ganzen Werke deutlich ersehen können, daß R. Joseph Karo durch seine spanische Abstammung durchaus nicht befangen war, sondern die Ansichten deutscher und französischer Autoritäten ebenso wie die der spanischen würdigte, weßhalb wir von unserer Ansicht, daß er jenen mit vollem Rechte so hohe Verehrung genießenden Rnbbinen ohne irgend einen Grund verdächtigte, nicht abgehen können. Daß er in dem angeführten § auch gegen R. Mosche Jsserles eine Verdächtigung ausgesprochen habe, sagten wir

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