Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 6 (März 1857)
- Article
- Adar
- Date
- 1857-03-01
- Page
- 275 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Haman'S ethnographische Schilderung der Juden. 275 ohne mit Haman דחיהם שונות מכל עם, ihrer von allen Völkern abweichenden Gesetze, und damit zugleich des Bodens zu denken, der sie in der Zerstreuung trägt und ihre Sonderung erzeugt! Ja wohl, דחיהם שונות מכל עם, ja wohl sind ihre Gesetze verschieden von jedem andern Volke! ttitb eben diese Grundverschiedenheit seines Gesetzes, nicht die Verschiedenheit seiner Nationalität und Abstammung sondert dieses Volk von den Völkern. Nationalität und Abstammung standen überall sonst nicht immer hindernd im Wege, daß sich nicht die verschiedensten Völkerstämme zu einer Nation verschmolzen. Sein Gesetz ist es, .das dieses Volk sondert. Nicht, daß die übrigen Nationen sich einer Gleichheit bürger- Hebet und religiöser Gesetze erfreuen. Vielmehr sehen wir ja gerade in diesen Punkten die größte Verschiedenheit unter ihnen herrschen. So verschieden der Boden, der sie trägt, der Himmel, der sie deckt, das Klima, das sie umfängt, so verschieden an Gesichtsbildung, Geistesanlage tind Sprache, so verschieden sind sie an Gesetzen und Gebräuchen des socialen und religiösen Lebens. Jedes Volk erzeugt sich seine Gesetze und seine Götter ans dem tiefen Fond seiner Eigenthümlichkeit und Bedürfnisse und wechselt dieselben, so wie cs sich selber im Lause der Zeiten verändert. Aber eben in dieser Verschicdcnheit liegt ihre Gleichheit, in diesem Wechsel ihre Ueberetnstimmung. In Ursprung und Wesen, in Zweck und Bedeutung sind sich die Gesetze aller Völker gleich. Und gerade in seinem Ursprung und Wesen, in seinem Zwecke und seiner Bedeutung ist das jüdische Gesetz von allen andern bis zum völligen Gegensatz verschieden. Ueberall entspringt das Gesetz aus dem Volke, hier aber entsprang das Volk ans dem Gesetz. Ueberall ist das Gesetz für das Volk, hier aber ist das Volk für das Gesetz. Gesetz und Religion sind überall Mittel für die Entfaltung des Einzeln- und Gesammtlebens, hier aber finden der Einzelne und die Gesammtheit nur ihren Zweck in der Erfüllung des Gesetzes. Gesetz und Religion haben sich überall den socialen und religiösen Bedürfnissen der Menschen und Völker ju bequemen, hier aber haben der Einzelne und die Gesammtheit ihre Regungen, Bestrebungen und Wünsche dem Gesetze zum Opfer zu bringen. Gesetz und Religion, sociales und religiöses Leben sind überall zwei verschiedene Elemente, es hat das Religiöse sein Gebiet, seine Zetten und Räume, wo der Mensch seinem ״religiösen