Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1857)
- Article
- Geschichte der Juden
- Date
- 1857-02-01
- Page
- 234 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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234 Geschichte der Juden von Dr.-GrLtz. Zehnter Abschnitt. schetdung durch allgemeine Annahme zur Halacha erwachsen. In dem Jebamoth 109 a besprochenen Jnctdenzfalle, wo einem mit einer Unmündigen verheiratheten Manne durch den Tod seines mit der mündigen Schwester seiner Frau verheiratheten Bruders, diese Schwester seiner Frau zur Schwager-Ehe anheimfällt, wird von R. Gamaliel, und so auch von R. Elteser wenigstens die Ehe mit der einen der beiden Schwestern aufrecht gehalten. R. Josua aber entscheidet: אי לו על אשתו אי לו על אשת אחיו מוציא את אשתו כגט ואשת אחיו בחליצה weh ihm um seine Frau und weh ihm NM seines Bruders Wittwe, er muß sich von seiner Frau durch גט und von seines Bruders Wittwe durch חליצה scheiden! — Es ist R. Elteser, der Kethuboth 52 a den Mann auch dann verpflichtet, seine in Gefangenschaft gerathene Frau loszukaufen und ibr ihr Ehegut zu geben, selbst wenn in Folge eines Gelübdes die Ehe nicht mehr fortbestehen kann, und es ist R. Josua, der in diesem Falle den Manu nicht verpflichtet seine Frau der Gefangenschaft zu entreißen! — Ja, wir lesen Niddah 16 b: חגיא אמר ר׳ יהושע רואה אני את דברי כיח שמאי אמרו לו תלמידיו רבי כמה הארכת (פי׳ רשי החמרת) עלינו אמר להם מוטב שאאריך עליכם בעולם הזה כדי שיאריכו ימיכם לעולם הבא. R. Josua sprach: Ich entscheide mich für die schamäittsche Bestimmung. Daraus sagten seine Schüler zu ihm: Rabbi, welch׳ eine Erschwerung hast du uns damit auferlegt! R. Josua aber eutgegnete: ״Besser, ich lege euch in dieser Welt Erschwerungen auf, damit ihr das ewige Leben in der künftigen Welt erreichet!" Wir zweifeln, ob sich zu dieser Stelle so leicht eine Parallele von einem andern Meister der Gesetzcslehre findet. Was, soll denn das auch überall heißen: Er nahm bet Gesetzentschetdungen auf die Lebensumstände die gebührende Rücksicht! Nicht dem Gefühle, dem Verstände und dem logischen Urthetle ist die Allwendung des religiösen Gesetzes überantwortet, und eine Rücksicht ans die Lebensumstände ward von allen Meistern des Gesetzes nur dann und da genominen, wo das Gesetz selbst eine solche Rücksicht gebot. Das liegt in den Motivtrungen aller ihrer Sätze klar. Aber,, von R. Josua soll doch der ״weise Grundsatz" herrühren, man dürfe keinerlei Erschwerungen auflegen, bet welchen