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Jeschurun · 1857-01-01 · Heft 4 (Januar 1857) · p. 175

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 4 (Januar 1857)
Article
Die Synagoge zu Berlin
Date
1857-01-01
Page
175 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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von Dr. M. Kayserling. 175 ein Begräbnißplatz und sie bestatteten ihre Tobten in dem 2 Stunden entfernten Spandau, dessen Festung vor mehr als dritthalb hundert Zähren ,aus jüdischen Leichensteinen erbaut wurde, wie mau es überhaupt liebte, aus diesen an das Vorhandensein der im Leben gequälten Juden erinnernden Steinen Mauern und Festungen, Kirchen , Kapellen und bischöfliche Paläste zu erbauen, so — wir schweigen von Toledo, Sevilla und Saragossa — in den deutschen Städten Speier, Erfurt, Regensburg, Würzburg, Zürich u. A.; selbst London baute ein Thor aus jüdischen Leichen entrissenen Steinen. Einen Ort die Tobten zu begraben'*) hatte der große Chursürst neben anderen, Handel und Gewerbe betreffenden Rechten seinen neuen Ankömmlingen allerdings eingeräumt, aber auch den Bau einer Synagoge ausdrücklich verboten und ihnen nur die Ab- Haltung ihres Gottesdienstes in Privathäusern huldreich gestattete Kaum kann man flch des wehmüthigen Gedankens eutschlagen, wenn -man heute durch die den Juden einst als Wohnplätze dienenden, engen, jetzt schmutzigen Judenhöfe wandert, die Denkmäler der Geschichte früherer Jahrhunderte, diese schwarzen kleinen Häuser betrachtet und an die inbrünstigen Gebete, an die herzinniglichen Klagen denkt, welche aus diesen Hütten gen Himmel stiegen. Heute vernimmt man statt der Klagen Jauchzen und Jubeln — dem Herrn sei Dank — nicht der Juden. Auch die in weiter Ferne wohl bekannte, eines übel klingenden Namens wegen später euphonisch genannte ״Roseugasse" hatte schon früh wie! noch jetzt Juda's Söhne und Töchter zu Einwohnern und sogar ein eigenes zur Synagoge eingerichtetes Häuschen. Obwohl Berlin schon 1688 bei Antritt des Königs Friedrich I. 40 Judenfamtlten zählte, 1690 bereits 16 jüdische Kramläden sich daselbst befanden und 8 Jahre später der jüdische Schuldtener und der Kantor, wenn er nicht mit musikalischen Instrumenten in den Häusern auswartete, von dem Schutzgelde befreit ward, so geschieht doch einer öffentlichen Synagoge noch immer keine Erwähnung. *) Die Gesellschaft der גמילת חסדים bildete sich schon 1673; es ist dieses die früheste wohlthätige Anstalt der jüdischen Gemeinde zu Berlin. Die Begründer behielten sich ausschließlich das Recht vor, jede Leiche nach den Normen'des Rituals zu behandeln nnd zu bestatten. Wie ganz anders jetzt!

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