Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1856)
- Article
- Aus den Briefen des Herrn B. Gradis zu Bordeaux an die Mitglieder des französischen Central-Consistoriums
- Date
- 1856-12-01
- Page
- 154 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2932754-2932835-2932839-2940508--02173-2940579- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
154 Die durch die pariser Conferenzen angeregte Bewegung. diesen hohen Beamten anging, in Grund darauf Ordonnanzen und Dekrete zu erlassen*). Diese Verfahrungsweise läßt zu wünschen übrig; und sie wieder einztischlagen, um ohne Noth unsere politische Organisation und unser Wahlsystem zu ändern, wäre eine Thatsache, die in der Folge höchst gefährlich werden könnte. Die Vorstellungen, die wir hier beifügen, werden im Uebrigen sicherlich genügen, um eine jede, der Entscheidung des Grand Sanhedrin und außerdem auch dem freien und direkten Stimmrecht, dieser Basis der politischen Staatsverfassung, zuwiderlaufende Neuerung hintan zu halten. *) Wir können nicht umhin, diese unerhörten Uebergriffe eines Central - Conflstoriums allen Denen als ernste Warnung zu flgnalisiren, die in einer Centralisation die Heilung unserer Zustände erblicken. Wo einer solchen Centralbehörde gegenüber nicht die Autonomie der Gemeinden, wie wir sie in unfern Artikeln 17. Jahrg. S/ 26—37, 81—90, 141—145, 197—203, 316—339 zu entwickeln versucht haben, in unangetasteter Wahrheit aufrecht gehalten bleibt, wo namentlich nicht diese Centralbehörde nicht nur einmal durch direkte Wahl der Gemeinden constituirt, sondern auch fortwährend nur durch direkte Wahl der Gemeinden ihre Ergänzung erhält, wo namentlich die Centralbehörde nur der Negierung gegenüber eine Verantwortung trägt, in keiner Weise aber von den Gemeinden, ihren eigentlichen Committenten und Machtgebern, controllirt wird, da — man täusche sich nicht — ist überall und immer unsere heilige Sache im höchsten Grade gefährdet. Und da ist es völlig gleich, ob die Centralbehörde als Consistorium ein ganzes Land oder als Vorstand eine kleine Stadt- oder Landgemeinde repräsentirt. Wo der Schwerpunkt des jüdischen Gemeinde-Heiligthums seinem eigentlichen Boden, der Gemeinde, entrückt, und auf ihre Vorstände übertragen ist, wo die Gemeinde mundtodt ist, sich weder alljährlich von den Vornahmen ihrer Vorstände Rechenschaft geben läßt, noch für die wichtigsten Angelegenheiten sich die Genehmigung Vorbehalten hat, wo sie ihre Vorstände und Rabbiner nicht mehr selbst wählt, oder diese Wahl durch allerlei Fiktionen selbst zur Fiktion gemacht ist, da ist unfern religiösen Angelegenheiten das Grab schon gegraben. Alle kommenden betrü- -enden Ereigniffe sind nur einfache Consequenzen dieser Zerrüttung des allerersten Ausgangspunktes. Auch in Frankreich hat, wie wir dies bereits im Septemberhefte nachgewiesen, die Autonomie der Gemeinden längst aufgehört eine Wahrheit zu sein, und wenn ein Mann, wie der geschätzte Herr Gradis, der mit so scharfem Blick und so männlichem Ernste die Sache seiner Brüder vertritt, wenn selbst ein Solcher nur gegen noch fernere Uebergriffe kämpft, sich aber bei der Erhaltung des Bestehenden beruhigt, das längst schon aufgehört hat, der Granitboden der Wahrheit und des Rechts zu sein, und wo der Streusand der Fiktion schon so viel Terrain gewonnen, so ist dies nur ein Beweis mehr, wie leicht hier das richtige Bewußtsein in dem Bestehenden schwindet und wie noth es thut, dieses Bewußtsein nach allen Seiten hin zu wecken. Die Red.