Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1856)
- Article
- Aus den Briefen des Herrn B. Gradis zu Bordeaux an die Mitglieder des französischen Central-Consistoriums
- Date
- 1856-12-01
- Page
- 153 (sequence 4)
- Language
- German
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in.׳ Briese des' Herrn B. Gradls. 153 daß es die Rabbiner selbst aus einer Candidaten-Liste wählen/ oder sie durch die Consistorien wählen lasse, bedroht die den französischen" Israeliten gegenwärtig zustehenden Rechte mit einem schmälernden Angriff. In Wahrheit, anstatt ihnen diese Rechte ganz zu nehmen, scheint es sich darum zu handeln, ein Theil davon zu unterdrücken und das andere Theil den Consistorien zu übertragen. Warum die Sachen nicht lassen wie sie sind? Das Central - Cönsistorium sieht nicht hinlänglich ein, daß es in der That nur Eine wahre Wahlart, die direkte, gebe, sei es die unmittelbare oder vermittelte. Es ist dies die einzige Verfahrungsweise, die den Wählern den reinen Ausdruck ihres Willens gestattet. Seit den fernsten Zeiten׳ haben die Israeliten immer des Rechts genossen, ihre Rabbiner zu wählen. Wollen Sie ihnen dieses Recht unter der Herrschaft des allgemeinen Stimmrechts nehmen, welches das öffentliche Recht in Frankreich bildet? Man könnte nicht eine einzige schlechte Wahl seit der Veröffentlichung der Gesetze des Grand Sanhedrin aufweisen; es ist also kein Grund zu einer Aenderung vorhanden. Die ursprüngliche Kirche ernannte ihre Bischöfe. Soll die Synagoge weniger Freiheit haben? Das Central-Consistorium ist eben so wenig wie die Departemental-Consistorien mit einer legislativen Machtvollkommenheit bekleidet, es hat lediglich eine administrative Macht. Sie haben die Gesetze zur Ausführung zu bringen und sich ihnen selbst zu unterwerfen. Sie haben keine Gesetze zu machen. Um den Mangel dieser legislativen Macht zu ersetzen, welche einen Augenblick im Jahre 1808, jedoch nur in Bezug auf unsere politische Organisation, in den Händen des in feierlicher Versammlung berufenen Grand Sanhedrin geruht, hat bei verschiedenen ernsten Gelegenheiten, wo Frankreich im Revolutionszustande das Beispiel der Umgestaltung seiner Gesetze und der Neuconstituirung aller seiner Gewaltengab, das Central-Consistorium dieIdee gehabt, aus sich selbst Organisations-Entwürfe zu redigiren, sie den Departemental- Consistorien zur Meinungs - Aeußerung zuzusenden, und, nachdem es deren Meinungs-Aeußerungen gesammelt, hat es daraus eine Arbeit zusammengesetzt, die es sodann dem Cultus - Minister, als den Willens-Ausdruck der Jsvaeliten vorlegte und