Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1856)
- Article
- Aus den Briefen des Herrn B. Gradis zu Bordeaux an die Mitglieder des französischen Central-Consistoriums
- Date
- 1856-12-01
- Page
- 152 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2932754-2932835-2932839-2940508--02171-2940577- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
152׳ Die durch die,pariser Conserenzen angeregte Bewegung. Sollte es gestattet sein etwas tiefer in die Frage einzugehen und. uns auf das Schreiben zu beziehen, welches das Confistorium der-Gironde bereits unterm 20. Januar an Sie gerichtet hat? Das organische Reglement, welches das Central-Consistorium in diesem Augenblicke zu erwirken bestrebt ist, soll, wie man sagt, ihm das Recht übertragen, ganz allein alle Rabbinen uud Großrabbinen zu ernennen. Auf diese Weise würde es tsich mit einem Schlage die ganze religiöse Macht .zuführen, mag es dieselbe in eigenem Namen ausüben oder durch den Central-Ober-Rabb iner ausüben lassen, welcher sodann in Betreff der Rabbiner-Ernennungen eine weit ausgedehntere Macht haben würde, als diejenige ist, womit selbst der Pabst bekleidet ist. Das Central-Consistorium wird sich nicht genug von der Ueberzeugung durchdringen können, daß in Sachen des Cultus und des Glaubens, der Ansicht und freien Willensmeinung der Gläubigen einiger Antheil zu lassen sei, besonders nachdem man ihnen in Wahlangelegenheit das allgemeine Stimmrecht zuerkannt hat. Die mit unwiderruflicher Kraft bekleideten Institutionen des Grand Sanhedrin sichern selbst als Staatsgesetz den Israeliten wenigstens das Recht zu, ihre Großrabbinen und Rabbinen durch die Notabeln jeder Gemeinde zu wählen. Dieses Recht bildet eine ihrer theuersten Garantien, eine ihrer wesentlichsten religiösen Freiheiten. Mögen Sie ihnen solches weder nehmen, noch irgendwie schmälern. Sie sind zu erleuchtet, um nicht einzuseheu, daß die religiösen Freiheiten noch höhern Werth als die politischen haben. Bordeaux, 22. Januar 1856. Zweiter Orief. Die gefälligen Aufklärungen, welche das Central-Consistorium unterm 25. Februar dem Confistorium der Gironde hat zukomnleu lassen, sind beruhigend. Wir wagen gleichwohl zu äußern, sie lassen noch Etwas zu wünschen. Die Aenderung, die das Central- Conststorium in unser Wahlsystem einzuführen beabsichtigt, sei es,