Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1856)
- Article
- Rundschreiben des Herrn Oberrabbiners und Präsidenten des Consistoriums zu Colmar
- Date
- 1856-12-01
- Page
- 146 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2932754-2932835-2932839-2940507--02164-2940571- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
!46 Die durch die pariser Conserenz angeregte Bewegung. weil diese Gebete sowohl durch ihren innern Werth als durch die Achtung und Verehrung, die die Namen ihrer Verfasser und Verbreiter ihnen verliehen, zu jeder Zeit so zahlreiche, so hervorragende und so warme Vertheidtger gesunden haben, daß die Meinung ihrer Gegner unter dem Gewichte derjenigen einer so immensen Majorität unterliegen mußte. Und nun, nachdem ungeachtet des energischen und sogar feindlichen Widerspruchs einiger berühmten Gelehrten, so viele Jahrhunderte diese Gebete geheiligt und sie zu einem integrtrcnden Bestandtheile des Rituales dergestalt erhoben haben, daß sie einen. in so viele Länder verbreiteten ritualen Gebrauch bilden, wenn nun einige Rabbinen eines Landes sich berechtigt glauben, eine, durch die Majorität ihrer Zeitgenossen, ihrer Vorgänger und Nachfolger verw orsene Minoritätsmeinung aus dem Grabe zu rufen um sie geltend zu machen, welchen Damm wollte man den Ausschreitungen Derer entgegensetzen, die sich dasselbe Verfahren hinsichtlich der wichtigsten religiösen Vorschriften erlauben wollten? Würde nicht ein solches Verfahren Thür und Thor allen größten Ungesetzlichkeiten öffnen, der Zerstörung des Prinzips אחרי רבים להטות, dem Umsturz aller unserer Codices, der Verwirrung aller feststehenden Normen?*) *) In diesem Argument begegnet sich der geehrte Vers, mit der bereits oben erwähnten, unter dem Titel: דברי פיוטים העקחם, ohne Namen des Vers, erschienenen Schrift, die zu dem Trefflichsten gehört, was bis jetzt über diePiutim- Frage geschrieben worden. Der Kern ihrer Deduktion ist auch, in gründlicher, schlagender Weise darzuthun, daß מנהג (־*.פיוטים ganz in derselben gesetzlichen Kraft wie jeder andere מנהג איסור והיתר stehe, daß hinsichtlich der bei uns üblichen Einschaltung derselben in die vom Vorbeter wiederholten nie ein gesetzliches Bedenken vorgewaltet, aber auch die Einschaltung in die ברמת ק״ש von einer so überwiegenden Majorität der bedeutendsten Autoritäten getragen werde, daß dagegen die abweichende Ansicht Einzelner völlig verschwindet (wobei auch, wie uns scheint, sehr treffend daraufhingewiesen wird, daß, wie aus '1ן? und נו' ב erhellt, selbst zu Zeiten des Talmuds, wo doch ש״ץ הוציא רבים י״ח, und daher eine הפסקת חפלה noch bei weitem mehr als eine Unterbrechung der ברכות ק״ש AU vermeiden war, Piutim in die eingeschaltet wurden), daß demnach die Gesetzlichkeit dieses מנהג in einer Weise dastehe wie nur irgend ein פסק הלבה in irgend einem der ernstesten Gebiete des religiösen Gesetzes, unb daher, ganz abgesehen von der realen Seite, schon formell in der Piutim-Frage das wichtigste Prinzip unserer ganzen religösen Praxis in Frage gestellt werde. Es wäre sehr zu wünschen, daß diese Broschüre auf dem Wege des Buchhandels eine größere Verbreitung finde. D. Red.