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Jeschurun · 1856-12-01 · Heft 3 (Dezember 1856) · p. 141

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 3 (Dezember 1856)
Article
Rundschreiben des Herrn Oberrabbiners und Präsidenten des Consistoriums zu Colmar
Date
1856-12-01
Page
141 (sequence 4)
Language
German
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II. Rundschreiben Herrn OberrabbinerS 3c. zu Colmar. 141 sich zu verstümmeln und zu fremdest Künsten und Hülfsmitteln seine Zuflucht zu nehmen? Mag man immerhin Cultus und Religion unterscheidest; diese beiden Ideen verschwistern sich so sehr im Geiste, daß sie sich in Wirklichkeit mit einander eng verketten; und dieselben Autoritätest, deren Entscheidungen in religiösen Angelegenheiten maßgebend sind, haben auch die Formen des Cultus festgestellt. Würde man einmal ihre Autorität hinsichtlich des Cultus verkennen wollen, worauf könnte man sich noch stützen, um sie in religiösen Dingen aufrecht zu halten? Diese Gedanken stellten sich unserm Geiste von selbst da, als die erste Frage des Programms zur Tagesordnung kam. Diese Frage war also gefaßt: Ist es statthaft eine Auswahl aus den Piutim zu treffen, und von diesen Gebeten nur solche beizubehalten, die sich durch ihre Einfachheit, durch die Reinheit und Salbung ihrer Sprache und durch den Karakter einer wahrhaft religiösen Poesie auszeichnen? Wir haben antworten zu müssen geglaubt und haben in der That geantwortet, daß, wenn gleich in der Theorie*) die Piutim zur Kategorie derjenigen Hebungen gehören, für deren Modifikation eine Möglichkeit vorhanden ist, dennoch in Praxi eine solche Revision nicht wünschenswerth ist, weil sie durch kein berechtigtes Bedürfniß gefordert und keinen reellen Vortheil verspricht, vielmehr voller Gefahren für die Religion im Allgemeinen ist; daß aber auch ohnehin, wenn wir gleich die Piutim nicht als eine Institution שבסדין betrachten, dennoch in der Konferenz nicht die erforderlichen Elemente zu finden vermögen, die gesetzlich dazu asttorisiren würden, eine völlige oder theilweise Abschaffung der Piutim zu unternehmen. *) Auch in der Theorie ist dies durchaus nicht zugestanden- Der geehrte Herr Verfasser hat vielleicht nur sagen wollen: Die Piutim gehören zu der Kategorie der Minhagim, von denen einige Arten, z. B. מגהג שישבו איסור .מנהג בטעות, eine Abänderung erleidest können. Daß aber die Piutim nicht zu diesen'Arten gehören, beweist ja der Verfasser selbst auf die schlagendste Weise, indem er zeigt, welch מגהג ותיקין die Piutim seien, da die einzelnen Stimmen, die sich dagegen erhoben, nach der unantastbaren Norm unserer reltgionsgesetzlichen הלכה völlig vor der imposanten Majorität unserer bedeutendsten Autoritäten schwinden, bic dse Piutim von Jahrhundert zu Jahrhundert verfaßt, verbreitet, vertheidtgt und aufrecht erhalten haben. Die Red. S

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