Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1856)
- Article
- Rundschreiben des Herrn Oberrabbiners und Präsidenten des Consistoriums zu Colmar
- Date
- 1856-12-01
- Page
- 139 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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:§ II. Rundschreiben des Herrn Oberrabbiners rc. zu Colmar. 1Z9 | 15, 16.) Es ist daher nicht möglich religiöse Fragen einem Ver- | fahren zu unterwerfen, das nur für die Reglung irdischer Interessen ersonnen worden; man darf, man kann z. B. daher nicht wie bet 1 Gegenständen politischer Natur verfahren. Wenn daher z. B. auch E eine religiöse Veränderung von der Majorität der Rabbinen eines | ganzen Landes adoptirt worden, so dürste sich dennoch der dissenti- 1 rende einzelne Rabbiner durch eine solche Entscheidung nicht gebuni den halten. Denn es kann sehr leicht sein, daß die Majorität der | Rabbinen eines ganzen Landes nur eine verschwindende Minorität!im Verhältntß zu den Rabbinen anderer Länder bilde. Diesen Gedanken haben wir im Schooße der Conserenz am 15. Mai ausgesprochen. Indem wir denselben auch euch mtttheilen, P wollen wir damit nur bevorworten, daß es weder systematischer 1 Oppositionsgeist, noch Laune, noch Eigensinn, sondern eine reine und j tiefbegründete Ueberzeugung ist, die uns verhindert uns den Entj scheidungen der Majorität zu unterwerfen, und die, vorkommenden 1 Falles, uns auch nöthtgen dürfte den von der Majorität gebilligten E Kultusnencrungen unsere Einwilligung zu versagen. ■J Die Gegenstände, hinsichtlich deren wir von der Meinung der >1 Majorität abweichen, bestehen jedoch nur in der Veränderung der Piuttm, der Einführung der Orgel und der Ceremonie der Etnsegsi nung der neugebornen Kinder. § Wenn wir uns gegen diese Neuerungen ausgesprochen haben, pj so sind wir dabei durch folgende Betrachtungen geleitet worden: M Wenn es sich darum handelt die Kultus-Formen zu verändern, E so stellt sich außer dem theoretischen und dogmatischen Gesichtspunkt jz noch der der praktischen Thunlichkeit dar. Was verschlägt's in der *j Thal, daß eine Veränderung mehr oder minder legal sei, wenn sie j keinem berechtigten Bedürfniß entspricht und sich davon kein reeller ' i Vortheil erwarten läßt, oder wenn das davon gehoffte Gute in keiner Kj Weise geeignet ist die nachtheiligen Folgen anszuwiegeu, die daraus hcrvorgehen können? i׳| Der ehrwürdige Glanz, mit welchem Jahrhunderte der Wethe j die Formen des Kultus umgeben haben, ist schon Etwas; nicht ohne Gefahr vermöchte man sie dessen zu berauben. Ist dieser Satz zu 1 jeder Zeit wahr, so ist er es noch mehr in unsern Tagen. ־ In einer Zeit, wo leider die Religion aus vielen Häusern A