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Jeschurun · 1856-11-01 · Heft 2 (November 1856) · p. 95

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
3 (1856-1857)
Issue
Heft 2 (November 1856)
Article
Der Ghetto und die Juden in Rom
Date
1856-11-01
Page
95 (sequence 8)
Language
German
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Von F. Gregorovius. 95 sich des Pabstes jüdischer Arzt ihrer erfreute, auch auf das Juden- Volk im Trastevere zurück. Aber bet der Natur des kirchlichen Regiments, welches Personlich ist und auf dem augenblicklichen Edict beruht, mußte die römische Judenschast ihr Loos lediglich von dem Charakter der jeweiligen Päbste abhängen sehen, und diese wechselnde Behandlungsweise führte über die Juden das kläglichste Geschick herbei, hielt sie in beständiger Aufregung, nährte oder erschlug ihre Hoffnung und gab sie einem durchaus gesetzlosen Zustande preis, der fürchterlicher war, als eine ausgesprochene Sklaverei, weil in dieser wenigstens Ruhe und Ergebung möglich war. Es hatten nun schon viele Concilten im frühesten Mittelalter die Trennung der Juden von den Christen anbefohlen und ihnen ein Schandabzeichen zu tragen auserlegt: dies Gebot erneute Innocenz III. im Jahre 1215 und erneuten andere Päbste, wie man davon im ״Dizionario di erudizione storico-ecclastica" des Gaetano Moroni unter dem Artikel ״Ebrei״ lesen kann. Alle solche Anordnungen umgingen die Juden beständig, oder kauften sich davon los; am wenigsten gestatteteten die Ausführung die Lebensverhältnisse selbst. Bald auch stieß ein gnädiger Papst um, was ein judenseindlicher verordnet hatte. Johann XII. hatte die Juden verfolgt, endlich auch ihren Talmud untersagt und öffentlich verbrennen lassen. Jnnocenz VII. dagegen war ihnen gnädig, und am :!!eisten war es gegen sie Martin V. Colonna, ei» Römer von Geburt (1412—31). Er gewährte ihnen wieder das Privilegium, Aerzte sein zu können, und genchmigte es, daß alle Juden im Kirchenstaate zu der Carnevalsbeisteuer, welche die Juden Roms aufzubringen hatten, einen Thcil mit beitragen sollten. Aber schon sein Nachfolger Eugen IV. Eondolmiert, ein Venetianer und, wie die meisten Päbste venetianischer Herkunft, dem handelslustigen Volk Israel feind׳, beschränkte die Juden auf das äußerste. Er verbot ihnen, mit Christen zu verkehren, mit Christen zu essen oder zu wohnen, oder sie als Aerzte zu behandeln. Er untersagte es den Juden, in der Stadt umherzustreifen; er verbot ihnen, neue Synagogen zu bauen, oder irgend ein öffentliches Amt zu bekleiden; auch durfte eines Inden Zeugniß gegen einen Christen nimmer gültig sein. An die capitoltnische Kam-

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