Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1856)
- Article
- Unser Artikel: Die Conferenzen der Grands Rabbins zu Paris
- Date
- 1856-10-01
- Page
- 37 (sequence 17)
- Language
- German
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ו p 1י: 14.׳ I >W;■:I 1׳ liebet die (ioufctcnjeu der Grands DaibCuu«. 37 rabbins seront nommes par les consistoires departementaux sur une liste, de merite des bleves de l’4cole rabbinique ou choisis parmi les rabbins communaux en exercice qui deman daient ä changer de residence. En cas de partage des voix celle du grand rabbin est pröpond^rante. ״Die Rabbiner werben »01t den Departemental - Consistorien aus einer Qualifieations-Liste derZöglingederEcolerabbinique oder aus denjenigen im Dienste stehenden Rabbinern gewählt, die ihren Sitz zu verändern wünschen. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Grand rabbin den Ausschlag." - , Bei den Wahlen der Grands rabbins soll nach Art. 1 dieses Dekrets noch eine von den Consistoriab Wählern zu bestellende Com- Mission von 25 Notabeln Mitwirken. Daß aber nach Antrag des Oonsistoire central, besten Oberrabbiner ja Herr Ulmann ist, auch noch dieser letzte Rest einer Idee der Betheiligung aus den Gemeinden bei einer Rabbinenwahl vernichtet und die direkte Wahl der Grands rabbins dem Oonsistoire central übertragen werden soll, ist eine in Frankreich so bekannte Thatsache, daß dagegen bereits seit Anfangs dieses Jahres in wiederholentlichen Publikationen des Herrn B. Gradis zu Bordeaux (um die wir uns zur Mittheilung an unsere Leser bemühen werden) öffentlich protestirt worden. Und nun während in Frankreich die religiöse Freiheit der jüdischen Communcn seit lange vernichtet, die jüdischen Gemeinden weder direkt noch indirekt ein Sterbenswörtchen bei der Wahl ihrer Communal- und Oberrabbiner darein zu reden haben, sie in ihren heiligsten Angelegenheiten' völlig mnndtodt gemacht sind und die hierarchische Bureaukratie der letzten Gipslung der Centralisation mit vollen Schritten zueilt, hat man die Stirn, uns, in deren Werten man nur einen leisen Zweifel an dem Bestand der religiösen Wahlfreiheit der Communcn gewittert, entgegen zu behaupten, daß la nomination des rabbins par les communautds, daß die Wahl der Rabbiner durch die Gemeinden geschehe, que ce sont les Communautes ou les eömmissions designdes par eiles qui nomment, daß die Gemeinden oder die von ihnen ernannten Commissionen es sind die die Rabbiner wählen, und daß daher Tout notre fatras,