Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1856)
- Article
- Unser Artikel: Die Conferenzen der Grands Rabbins zu Paris
- Date
- 1856-10-01
- Page
- 32 (sequence 12)
- Language
- German
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32 Unser Artikel: wenn sie meinen, wir hätten den Anwalt der französischen Gemeinden spielen wollen. Nicht zunächst von den französischen Rabbinen und Gemeinden, von den Gemeinden und Rabbinen unserer Zeit überhaupt haben wir geredet und haben nur ans den allgemeingilttgen Prinzipien auf den durch die französischen Conferenzen gegebenen vorliegenden Fall die Anwendung gezogen. Wir wiederholen, wir haben in der ganzen Stelle, wo wir von dem Rechtsverhältniß der Gemeinden und Rabbinen zu dem religiösen Gesetze, und der Gemeinden und Rabbinen zu einander sprachen, durchaus die Nabbinen und Gemeinden unserer Zeit iin Allgemeinen im Sinnt gehabt. ״Wann werden die Rabbinen unserer Jahrzehnte u. s. w." ״Wann werden unsere Gemeinden u. s. w." sagten wir ja überall, und konnten da unmöglich lediglich an die französischen Gemeinden gedacht haben. Indem wir daher nun ferner wünschten, daß unsere Gemeinden aufstünden und zu ihren Rabbinen sprächen: ״Zu Leh- ״rern und Interpreten unseres Gesetzes haben wir euch bestellt, ״wenn wir euch bestellt haben, wenn ihr uns nicht durch eine un- ״scrcm religiösen Kultus oder mindestens uns selbst fremde Autort- ״tat aufgedrungen seid u. s. w." so haben wir in der That ganz allgemein an alle diejenigen Kreise gedacht, wo leider die jüdischen Gemeinden mit oder ohne ihr Verschulden jetzt des heiligsten Rechtes beraubt sind, sich ihre Rabbinen selbst zu wählen. Wäre es daher auch zufällig eine Wahrheit, daß, wie die Herrn Cahen- Ulm an n mit dürren Worten versichern, daß 611״ France le gouvernement ne fait que confirmer la nomination des rabbins par les communautSsdaß in Frankreich das Gonvernement nur die von den Gemeinden vollzogene Ernennung der Rabbinen bestätige, daß ״sans doute que ce sont les communautis oules commissions ddsigndesy>ar eiles quinomment,“ daß in der That die Gemeinden, oder die von diesen bestellten Commissionen es sind, die in Frankreich die Rabbinen ernennen, wäre es zufällig eine Wahrheit, daß in Frankreich die Ernennung der Rabbinen durch die Gemeinde geschähe, so wäre es dennoch nur eine unberechtigte, lächerliche Em- Phase der Herren Cahen-Ulmann, unserm hypothetischen ״wenn" gegenüber auszurufen: ״Est il permis de montrer plus d’ignorance des usages d’un pays, dont on veut parier?!“ ״Ast I I N 1 \ ■i