Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 3 (1856-1857)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1856)
- Article
- Unser Artikel: Die Conferenzen der Grands Rabbins zu Paris
- Date
- 1856-10-01
- Page
- 26 (sequence 6)
- Language
- German
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26 Unser Artikel: sich selber und ihren Resultaten den Gemeinden gegenüber beilegten, und dann hinsichtlich der Resultate ihrer Zusammenkünfte selbst. In ersterer Hinsicht fanden wir cs auffallend, daß, obgleich nach der ausdrücklichen einleitenden Erklärung des Präsidenten diese Eonferenzen nur den vertraulichen Karakter einfacher Unterredungen zur gegenseitigen Aufklärung und-zum gegenseitigen Ideenaustansch der Herren Rabbiner haben sollten, man doch weit über diesen vertraulichen Karakter hinübcrgegangen, durch Masoritätsabstimmungen Maßregeln beschlossen,, deren Ausführung man nur von der question d’opportunite, von den gelegenen Umständen und von dem durch den Bezirksrabbiner gebilligten Antrag des Gemeinderabbiners, nirgends aber auch von der Zustimmung und dem Antrag der Gemeinden selbst abhängig machte, welchen vielmehr die Beschlüffe der Conferenzcn als resolutions arretees, als gefasste Beschlüsse mit Instruktionen und Explicationen kundgcgeben werden sollten. Wir erkannten darin: Einmal einen einer solchen Versammlung wenig ziemenden Widerspruch mit sich selbst, deren erste Bedingung wohl ein klares Bewußtsein über die eigene Stellung und Berechtigung sein dürfte; Ferner aber ein Unrecht gegen die eigenen Mitglieder der Conferenz, die nach der ausdrücklichen Erklärung ihres Präsidenten nur zum Zdeen-Austausch in vertraulichen Unterredungen, sntrstisns, zusammengekommen waren, die nun aber abstimmen, und wenn sic mit ihrer Ansicht in der Minorität geblieben waren, sich es gefallen lassen mußten, die Ansicht der Majorität als die Ansicht ser Conferenz veröffentlicht und sich somit vor den Augen des Publikums als Träger einer Ansicht dargestellt zu sehen, die sie vielleicht mit der ganzen Tiefe ihrer Ucberzeugung auf's Entschiedenste verwerfen. Ganz besonders jedoch erkannten wir in diesen Beschlüssen einen Eingriff in die geheiligten Rechte der Gemeinden selbst, über deren geheiligste Interessen Maßregeln bestimmt werden, ohne auch nur im Entferntesten ihre Zustimmung als Bedingung zu setzen. Wir erkannten aber in dieser Verirrung ein Uebel, an dem unsere allgemeinen Zustände in weiten Kreisen seit Jahrzehnten kranken und wünschten die Zeiten herbei, in welchen endlich die Rabbiner