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Jeschurun · 1856-09-01 · Heft 12 (September 1856) · p. 661

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
2 (1855-1856)
Issue
Heft 12 (September 1856)
Article
[Rezension]
Date
1856-09-01
Page
661 (sequence 3)
Language
German
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Bon vr. M. Lehmann. 661 bereits hervorragende Männer geworden in Israel; aber ein Seufzer entwand sich seiner Brust. ״Du verhehlst mir Etwas, sprach da der Pabst, ein Leid bedruckt dein Herz; erzähle mir Alles, ich will dir helfen, wenn ich kann. Du weißt, meine Macht ist groß." ״Doch 1 ohl nicht groß genug, um mir meinen Elchanan zurückzugeben, der mir geraubt wurde — es sind heute 35 Jahre." Da sank der Pabst an die Brust des Rabbiners und rief weinend: ״Mein Vater, mein Vater, ich bin dein Elchanan, Dein Dir von Gott Geschenkter,(א' חגן Gott hat geschenkt) ״Dein dir von Gott zum zweiten Male Geschenkter!" Kurze Zeit nachdem die Mainzer Juden die Siebcnhügelstadt verlassen hatten, verschwand der Pabst spurlos; wie man sich in Rom sein Verschwinden erklärte, davon ist uns keine Kunde geworden. Elchanan hatte die höchste Würde der Welt, Macht, Ansehn, Reichthnm, er hatte Alles, was er so mühsam errungen, leichten Herzens aufgegeben, war seinem Vater nach Mainz gefolgt, um dort in selbstgewählter Dunkelheit als Jude zu leben und zu sterben. — על גבי חרשו חרשים ,האריכו למענוחם. Auf meinem Rücken haben sie gepflügt, haben lang gezogen ihre Furchen — Verfolgung ans Derfolgung, Ausnahmegesetz, Mord und Todtschlag ziehen sich die lange Reihe der Jahrhunderte hindurch und die nackte Aufzählung all' jener Gräuel — das ist von hieran und Wetter der Inhalt des vorliegenden Buches. Von Deutschlands Kaisern und Königen waren den Juden noch keine Kränkungen widerfahren. Die höchste Noth, die ihre gänzliche Vertilgung bezweckenden Verfolgungen zwangen sie sich näher an Deutschlands Krone anznschlteßen und sich ihr unter jeder Bedingung zu unterwerfen. Seitdem wurden sie von den Kaisern als Eigenthnm, als dienstbare Knechte der kaiserlichen Kammer angesehen. Es war keine gewöhnliche Leibeigenschaft nach deutschen Begriffen, sondern mehr ein persönliches Dienstbarkeitsverhältniß nach den Gesetzen der Römer. Der kaiserliche Schutz war nicht hoch anzuschlagen,

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